Deutschkurs bezahlt bekommen vom Jobcenter?
Guten Tag,
es geht um Person X. Sie hat kosovarische Papiere und lebt mit Unbefristeten Aufentahltstitel in Italien.
Nun ist sie zu ihrem Freund gezogen und schon angemeldt, in Deutschland.
Wie kann sie nun ein Deutschkurs „subventiert“ bekommen?
Wir wollen in Zukunft auch heiraten. Aber vorher möchte müsste sie sich evtl. bei Jobcenter melden um den Kurs bezahlt zu bekommen? Oder wie würde das ablaufen?
Sie ist bei mir gemeldet.
6 Antworten
Überhaupt nicht, das muss sie sich schon selbst leisten können. Ist ja aus eigenen Antrieb hierher gezogen - da gibts keinerlei Staatshilfen oder Unterstützung
(auch bei Heirat muss übrigens nachgewiesen werden, dass der Freund für sie finanziell aufkommen kann. Also sollte er schon in der Lage sein einen 150 € Volkshochschulekurs selbst zu zahlen ;) )
Ja dann guckt noch einmal nach :) Nein sie kriegt keinen Sprachkurs bezahlt. Sie hat noch nie in irgendwelche Sozialsysteme eingezahlt und hat dementsprechend natürlich überhaupt keinen Anspruch.
Wieso sollte man Steuergelder für sie aufwenden? Kommt ins Land, ohne Kenntnisse, ohne Job und fordert dann noch? nenene. Muss sich schon selbst um die Sachen bemühen.
Das kommt noch. Wenn sie deutsch kann dann zahlt sie genug Steuergelder.. Ich gucke mal was da machbar ist. Weil sie Italienerin ist also zwar kosovarische pass aber singiorno italienisch seit ihrer Kindheit. Wenn es geht, dass sie auf Jobsuche ist, bekommt sie das ja bezahlt vom Jobcenter oder AFA. Aber vlt. habt ihr auch Recht und ich muss alles blechen. Kein Problem für meine Frau alles 😂 aber informiere mich aufjedenfall. Ihr sucht soviele Leute und habt Arbeitskraftmangel und dann wollt ihr eine junge 21 Jährige mit deutschem Mann nicht ein kleinen Sprachkurs zur Verfügung stellen. Na sowas Mäööönsch
Erkundige Dich doch mal, ob bei Euch in der Nähe jemand "ehrenamtlich" Deutsch unterrichtet und das sogar kostenlos ist.
Jedenfalls gibt es so etwas bei uns am Ort in einem "sozialen Zentrum".
An einer Volkshochschule kosten solche Kurse auch nicht die Welt.
Eventuell kannst Du Kosten für solche Kurse sogar bei der Steuererklärung angeben (§ 33a EStG).
"Person X" kann grundsätzlich einen Deutschkurs bezahlt bekommen, sobald Leistungsanspruch auf ALG 2 besteht, was aktuell nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall ist.
Warum bringst Du ihr nicht Deutsch bei oder bezahlst ihr den Kurs?
Sie kann aber gerne auch ohne Leistungsbezug einen entsprechenden Antrag stellen und danach die Entscheidung abwarten und diese im Falle einer Ablehnung auf die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens prüfen.
Notfalls ggf. vor dem Sozialgericht klagen.
Werde wohl die Volkshochschule wählen. Bis zu 1000€ wäre ein A1 Zertifikat inkl. Unterricht ja vollkommen ok. Aber ich informiere mich mal. Danke
Nun, wenn du Person X ja quasi "eingeladen" hast ("Wir wollen in Zukunft auch heiraten") würde ich zuerst mal davon ausgehen, dass du das Vergnügen haben solltest das zu bezahlen. Da du aber vermutlich auch Leistungen beim JC erhältst (sonst müsste Sie ja nicht zum JC, sondern zur Agentur f. Arbeit), kommt es wohl auf das gleiche raus...
Kollege ich sag dir ehrlich ich habe null Ahnung vom Jobcenter noch von der Agentur für Arbeit. Deswegen frage ich. Keine Sorge mir gehts sehr gut. Ich und 4 von 5 Personen in unserer eigenen Immobillie ackern 40 Stunden die Woche. Dennoch habe ich meine Verlobte aus Kosovo. Und wenn es möglich ist dass sie den Sprachkurs finanziert bekommt um später Steuergeld in Deutschlands Kasse zu stecken, dann würde ich das gerne vorziehen. Mir gehts zwar gut aber nicht so gut dass mich paar tausend Euro Ersparniss nicht interessieren^^ (Sprachkurs bis B1 oder B2)
er braucht ja erst mal einen deutschen Aufenthaltstitel
hast du für ihn eine Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Wir sind ein junges Paar. Sie ist gemeldet bei uns. Verpflichtungserklärung sagt mir nichts. Sorry kenne mich halt nicht aus. Dennoch muss ich da durch. Sie hat so eine Bescheinigung von der Stadt bekommen, wo steht sie kann arbeiten. Aber wir warten noch auf Post vom Ausländeramt.
Mehr infos habe ich auch nicht.
Falsch bei Heirat muss nicht nachgewiesen werden, dass er für sie aufkommen kann, Bedingung er hat den deutschen Pass. Wenn er nur den den Aufenthaltstitel hat dann muss er das nachweisen.
150Euro sind kein Problem. Aber ich war bei einem privaten Anbieter da kosten ein A1 Kurs schon 700 euro. Und wenn sie koch mehr als nur A1 machen möchte?? Deswegen lieber über den Jobcenter. Ich habe gehört sie kann für eine Jobsuche sich anmelden und dafür den Sprachkurs bezahlt bekommen.