Deklaratorisch und Konstitutiv Zuordnung?

1 Antwort

So, eins nach dem anderen:

  • "konstitutiv" bedeutet rechtsbegründend - ohne die Eintragung entfaltet die Rechtseigenschaft keine Wirkung.
  • "deklaratorisch" bedeutet nur rechtserklärend - die Rechtseigenschaft besteht bereits und wird nur z.B. durch Registereintrag bekannt gegeben.

die Beispiele kann man an deinen weiteren Fragen machen:

Die juristischen Personen der AG bzw. GmbH sind (meines Wissens) immer auch Formkaufleute, weil ihre unterstellte Unternehmensgröße bereits einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Also haben die Eintragungen in dieser Hinsicht deklaratorische Wirkung. Die Kaufmannschaft bezieht sich meines Wissens auf die Rechtsform, der Geschäftsführer handelt als Organ der Rechtsform aber wie ein Kaufmann.

Ich hoffe, ich konnte helfen! :-)