Deklaratorisch oder Konstitutiv
Hallo. Ich stehe gerade vor einem kleinen Konflikt zwischen den beiden Wörtchen "deklaratorisch" und "konstitutiv". Unser Lehrer meinte, dass "eine Eintragung ins Handelsregister
- deklaratorisch (rechtserzeugend)
oder
- konstitutiv (rechtsbezeugend)"
sein kann. Auf Wikipedia aber steht:
Eintragungen können sein...
- ...rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend) (...)
- ...rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend) (...)
Kann mir jemand sagen, wem ich jetzt glauben soll? Eine wirklich eindeutige Antwort konnte mir bisher nichteinmal Freund Google liefern...
2 Antworten
Speziell zum Handelsregister: Konstitutiv = rechtsbegründend, Beispiel Ersteintragung einer GmbH, als juristische Person entsteht die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Deklaratorisch = rechtsbezeugend, Beispiel Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH, die Geschäftsführerbestellung wird mit dem Gesellschafterbeschluss wirksam (wenn im Beschluss nichts anderes steht), die nachfolgende Registereintragung bezeugt nur einen bereits wirksam gewordenen Rechtsvorgang.
unter einer konstitutiven Regelung versteht man eine regelung, die ein bestimmtes Recht /einen Anspruch o.ä. festschreibt. eine deklaratorische regelung erklärt bzw. wiederholt ein Recht, dass einem auch unabhängig von der Vereinbarung der Regelung zusteht.