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Deklaratorisch oder Konstitutiv

Frage von Ghettokeks Ghettokeks

Hallo. Ich stehe gerade vor einem kleinen Konflikt zwischen den beiden Wörtchen "deklaratorisch" und "konstitutiv". Unser Lehrer meinte, dass "eine Eintragung ins Handelsregister

  • deklaratorisch (rechtserzeugend)

oder

  • konstitutiv (rechtsbezeugend)"

sein kann. Auf Wikipedia aber steht:

 

Eintragungen können sein...

  • ...rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend) (...)
  • ...rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend) (...)

Kann mir jemand sagen, wem ich jetzt glauben soll? Eine wirklich eindeutige Antwort konnte mir bisher nichteinmal Freund Google liefern...

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PMuehl PMuehl

    Ganz klar, Wikipedia hat recht. Bin übrigens selbst Jurist.

  • 1
    Antwort von Bruno47 Bruno47

    Speziell zum Handelsregister: Konstitutiv = rechtsbegründend, Beispiel Ersteintragung einer GmbH, als juristische Person entsteht die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Deklaratorisch = rechtsbezeugend, Beispiel Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH, die Geschäftsführerbestellung wird mit dem Gesellschafterbeschluss wirksam (wenn im Beschluss nichts anderes steht), die nachfolgende Registereintragung bezeugt nur einen bereits wirksam gewordenen Rechtsvorgang.

  • 1
    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    unter einer konstitutiven Regelung versteht man eine regelung, die ein bestimmtes Recht /einen Anspruch o.ä. festschreibt. eine deklaratorische regelung erklärt bzw. wiederholt ein Recht, dass einem auch unabhängig von der Vereinbarung der Regelung zusteht.

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