Deckgebühr bei Hunden

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Verantwortungsvolle Züchter regeln das in einem Deckvertrag. In der Regel ist die Deckgebühr direkt nach dem Deckakt und nach dem Unterschreiben des Deckscheines für sowohl Rüde als auch Hündin, der sicherstellt, daß beide zur Zucht zuglassen sind und der sofort nach dem Decken zur Zuchtstelle des Verbandes geschickt werden muß, fällig. Bleibt die Hündin leer, ist im Normalfall nach Vereinbarung eine Deckwiederholung bei der nächsten Läufigkeit kostenfrei. Hat die Hündin aufgenommen und es kommen Welpen, wird in der Regel nach der Wurfabnahme durch den Zuchtwart pro Welpe eine ausgehandelte Summe fällig. Der Verband registriert jede Deckung - auch die erfolglosen - und veröffentlicht diese, somit ist es u. U. möglich für bestimmte Verpaarungen mögliche Fruchtbarkeitswahrscheinlichkeiten zu erkennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schlittenhundesport betrieben u. Schlittenhunde gezüchtet
evaness 
Fragesteller
 31.12.2012, 21:42

Das ist eine kompetente Auskunft, wie ich sie mir gewünscht habe.

Vielen Dank! Hier kommt das Sternchen hin!

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Das sind Sachen, die erklärt einen der Zuchtwart, aus den zugehörigen Zuchtverein.

Wenn man wild züchtet, tja, weiß nicht, sicher kann man sich da ja nie sein, vielleicht ca 50-100? nach Deckakt? Weiß nicht, das ist dann ja eh Privatsache und reine Aushandlungssache. Viel wichtiger würde ich Fragen finden, die sich über Genetik, Erblehre und Gesundheit drehen, das wäre für ein Züchter elementar und nicht die Deckungsgebühren. Für einen echten Deckrüden, gibt es echte Papiere, ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt und eine Untersuchung auf HD/ED etc....und daraus sollte sich dann die Gebühr gestalten. Die dann sicherlich bei ein paar hundert € liegen sollte.

inicio  31.12.2012, 11:48

die deckgebuehren bei einem vom VDH zugelassenen rueden betragen msit die hoehe zu dem man einen welppen dann verkaufen kann... war der deckakt nicht erfolgreich, bekommt man die gebuehren zurueck...

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jww28  31.12.2012, 11:57
@inicio

ah okay, so genau wußte ich das nun nicht :)

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evaness 
Fragesteller
 31.12.2012, 13:19
@jww28

Das war mir schon klar, dass jetzt alle über mich als Fragestellerin herfallen würden wegen wild züchten usw., obwohl ich nur eine grundsätzliche Frage gestellt habe. Interessant ist, dass die Frage falsch aufgefasst wurde und alle sich über die Höhe der Deckgebüren Gedanken machen, obwohl ich ausdrücklich nur nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit gefragt habe. Ob ich selbst vor habe, zu züchten - Entschuldigung: zu "vermehren" - geht aus meiner Frage gar nicht hervor. Wenn ich an die triefäugigen Malteser denke, die aus vom Zuchtverein abgesegtenen Zuchten kommen, kann ich nur den Kopf schütteln.

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Naja immer wieder die Provaganten des VDH's. Die Dummen sterben halt nicht aus. Da sage noch einer die Nationalsozialisten sind ausgestorben. Es wäre schon wenn man hier wieder Fragen stellen kann ohne beleidigt zu werden

Hallo.Also die Rüdenbesitzer wollen den Welpen nicht als Belohnung.Sondern:

Als Besitzer des Deckrüden habe ich Anspruch auf die Decktaxe, oder wahlweise einen Welpen den ich dann nur zur Hälfte bezahlen muß.Und ich habe im Wurf Den ersten Griff.

Das alles wird vorher vertraglich festgehalten.Ebenso ob ein erneuter Decksprung ( kostenlos) erfolgt, falls die Hündin leer bleibt. So wird es bei seriösen Züchtern gehandhabt

Falls es sich bei den Besitzern von Hündin und Rüde um Mitglieder eines im VDH (=Verband für das Deutsche Hundewesen) organisierten Rassehundvereins handelt, sind dort die Deckgebühren in der Regel vereinsrechtlich festgelegt. Für alle anderen "Vermehrungsprozesse" gelten die von den Beteiligten vorher ausgehandelten Tarife.

evaness 
Fragesteller
 02.01.2013, 13:39

Ich fragte nicht nach der Höhe sondern nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit.

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