DDR Ausreiseanträge

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Liebe/r Gina227,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze auch das Beschreibungsfeld, um ausführlicher zu erklären, worum es Dir genau geht bzw. welchen Rat Du suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Und bitte schau Dir auch mal unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy an.

Herzliche Grüsse

Ben vom gutefrage.net-Support

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Konsequenz war simpel: Ablehnung und genaue Beobachtung. Wenn derjenige dann irgendwie etwas Verdächtiges tat oder irgendwo in Urlaub fahren wollte, wurde er schonmal gerne von der Stasi festgesetzt.

Nicht wenige sind dann aufgrund dieses Antrags ins Gefängnis gekommen. Anklage: Fahnenflucht bzw. Landesverrat.


dersachse1995  15.11.2015, 01:58

Nicht jeder wurde abgelehnt, meine Eltern durften ausreisen, hat aber ein paar Jahre gedauert

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Das erste war: Man wurde berufsmäßig degradiert. Ich kannte jemanden, der gleich im Jahr der Schlussakte von Helsinki einer der ersten war, der einen Ausreiseantrag für sich und seine Familie stellte. Zunächst wurde die Annahme verweigert mit dem Hinweis, so etwas gäbe es nicht. Dann hat er den Antrag per Einschreiben hingeschickt. Das nächste war: Gespräch mit der Stasi, und zur Strafe durfte er dann nicht mehr als Abteilungsleiter arbeiten, sondern nur noch am Hochofen (in der Metallurgie). Dann wurde die ganze Familie einbestellt, bis hin zur sechsjährigen Tochter, und jeder einzeln befragt, ob er/sie mit ausreisen wolle. Wenn die Kleine womöglich "Nein" gesagt hätte, dann hätten sie ihm womöglich das Sorgerecht für sie entzogen. Nach ein paar Jahren bekam die Familie dann doch die Genehmigung zur Ausreise. Während die Familienangehörigen jedoch schon nach 2 Jahren wieder die alte Heimat besuchen konnten, bekam der Antragsteller jahrelang keine Einreiseerlaubnis. Für die DDR-Regierung war ein Ausreiseantrag ein persönlicher Affront, und Republikflüchtlinge galten gar als Kriminelle und erhielten Gefängnisstrafen - selbst wenn die Flucht gelungen war und sie evtl. später einmal zurückkehrten. Oder sie erhielten auch bei Krankheit oder Tod der in der DDR verbliebenen Angehörigen keine Einreiseerlaubnis.

In der Regel wurden Ausreisewillige eingesperrt bis sie vom Westen freigekauft wurden. Oder sie haben ihre Haftstrafe abgesessen und sind dann ausgewiesen worden. Und wenn sie doch geblieben sind standen sie unter Kontrolle und wurden mit berufsverboten und schweigepflichten Mundtot gamacht. Hoffe konnte helfen.

das ist sehr ernst und sehr komplex.. du wirst es sicher für die hausaufgaben brauchen..

man reagierte indem man die leute isolierte - im sozialismus gab es ja keine arbeitslosigkeit..

in dem falle dann schon oder noch schlimmer: berufsverbot.. das betraf vor allem viele künstler und auch menschen, die anderweitig in der öffentlichkeit standen.

man versuchte so, sich an ihnen zu rächen und die zeit so schwer wie möglich zu machen. sicher auch mit dem hintergedanken, dass die leute freiwillig nen rückzieher machen.. denen war jedes mittel recht - bis hin zum mord!

das ist die kurzfassung :)