Darf sie eine halbe Note wegen fehlendem KA-HEft abziehen?
Hallo zusammen.
Jetzt mal eine Frage an alle unter euch, die sich mit dem "Schulrecht" auskennen:
Meine Englischlehrerin (10.te Klasse Gymnasium) hat mit in der letzten Arbeit wegen (erstmalig!) fehlendem Klassenarbeitsheft eine halbe Note abgezogen.
Sie hat vorher nicht gesagt, dass das Vergessen des Klassenarbeitsheftes einen Punktabzug mit sich bringt, ebenso wurden die Blätter mittels Lineal und Bleistift auf die Seitenmaße des Klassenarbeitshefts beschnitten.
Sie hat unter die Arbeit "halbe Note Abzug wegen fehlendem KA-Heft" geschrieben, also nichts von wegen äußerer Form was ja auch eigentlich nichts damit zu tun hat.
Meine Frage: Darf sie das? Denn mir fällt aktuell kein Grund ein, warum sie dazu berechtigt wäre; evtl. den Weg über die äußere Form, den sie sich ja aber mit dem Kommentar "halbe Note Abzug wegen fehlendem KA-Heft" ja verbaut hat...
Vielen Dank schonmal an alle Antworten im Vorraus!
11 Antworten
Hast du das Heft provokant nicht mitgenommen? Hast du auf erneute Aufforderungen nicht reagiert? Hast du Noten 1-6 oder Notenpunkte 0-15?
Eine Halbe Note liegt nach meinem Wissen nicht im reellen bereich, ein Halber Notenpunkt wäre angemessen. Soweit ich weiß dürfen Lehrer für eine Mangelhafte Aufschrift/Form Punkte abziehen und die Note anpassen, dürfen aber nicht einfach eine Note schlechter geben.
Das Abziehen der Punkte liegt erstmal im Ermessen des Lehrers. Dennoch muss man Berücksichtigen, dass die "Tat" erstmalig passierte, gehen wir davon aus, dass meine ersteren beiden Fragen mit Nein beantwortet werden könnten, so ist der Abzug eines einzelnen Punktes realistisch, da die Qualität der Arbeit beeinträchtigt ist (wobei das eigentlich sogar lächerlicht ist).
Dadurch, dass du es erstmalig getan hast, finde ich jedoch, dass eine Mahnung deutlich ausreichend wäre.
Falls meine ersten beiden Rückfragen mit Ja beantwortet werden können, so ist es möglich, dass sie geringfügig mehr Punkte abzieht. Provokanz sollte realistischer Weise eher mit einem Mündlichen Ausruf getadelt werden.
Hoffe, dass meine Ansicht dir hilft
YSwaggerY
Sie darf, sie hat es ja vorher angekündigt
Sie hat vorher nicht gesagt, dass das Vergessen des Klassenarbeitsheftes einen Punktabzug mit sich bringt
Sie hat ja vorher nichts gesagt
Natürlich sie gibt die noten, sie kann dir sogar ne schlechte note geben wenn sie schlecht gelaunt ist. So ist das leben.
Nein, das kann sie nicht! Gibt sie mir eine schlechte Note, ohne diese begründen zu können, dann hat sie die unparteiische Haltung des Lehrers verletzt (davon abgesehen dass die eh nicht existiert, aber damit hat sie es sozusagen beiwesen), was diverse Sanktionen nach sich ziehen kann (ganz beliebt zurzeit: Die Versetzung an Schulen in sozialen Brennpunkten)
Ja also das ist in allen schulen so , sie nuss es dir ja nicht unbedingt gesagt haben aber es ist so
Ja, das ist vielleicht so, doch ist es rechtlich begründbar???
Zuerst mal hat das ganze mit dem Schulrecht überhaupt nichts zu tun, da in dem Fall hier m.E. pädagogische Freiheit heranzuziehen ist.
Ich sehe auch nicht, wo sie sich jetzt den Weg verbaut haben sollte, über die äussere Form zu argumentieren, da der Hinweis "halbe Note Abzug wegen fehlendem KA-Heft" zumindest für mich genau in diese Richtung weist.
Zudem muss man nicht wirklich jede Kleinigkeit wiederholen, da es vermutlich "Gewohnheit" ist, dass jeder sein Heft für die Klassenarbeit dabei hat. Insofern wäre es eher gegen dich, da es ein Gewohnheitsrecht ist. (alles natürlich aus meiner Sicht)
Interessant wäre aber (da ich annehme, dass dies nicht der erste Fall war), ob dies bei anderen Schülerinnen und Schülern genauso gehalten wurde...
Schön, dass du jetzt hier die Antworten auseinandernimmst... ;)
Die pädagogische Freiheit setzt bereits darin an, wie man den Unterricht vermittelt und endet danach noch lange nicht (aber das nur am Rande). Und nach wie vor ist mir schleierhaft, was du mit dem Schulrecht machen willst.
Auf das Argument der äusseren Form bist du zudem nicht eingegangen und ich weiß auch nicht so genau, was insgesamt der Aufwand überhaupt soll, den du hier betreibst.
Dein Beispiel mit dem Gewohnheitsrecht mag ja einleuchtend sein, dennoch hatten sich bei deinem KA-Heft vermutlich im Vorfeld alle Beteiligten darauf geeinigt, dass man es mitbringt. Zudem ist dieses Mitbringen vermutlich nicht erst seit dieser Klassenarbeit die Regel, oder?
Und immer noch würde ich gerne wissen, wie dies bei deinen Mitschülerinnen oder -schülern geahndet wurde.
Gewohnheitsrecht ist entsteht nicht aus der bloßen Tatsache, dass jemand etwas über einen langen Zeitraum gleich macht. Mein Tipp: Informiere dich bitte ganz genau, wann etwas zum Gewohnheitsrecht wird und wann nicht. Danach kannst du gerne ein neues und sinnvolleres Beispiel anbringen.
Zuerst: Die (fragwürdige, da unbegrenzte) pädagogische Freiheit existiert soweit ich weiß nur in den Endzeugnissen.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es kein Gewohnheitsrecht gibt... Übertriebenes Beispiel: Ein arbeitender Mensch parkt sein Auto seit Jahren auf dem gleichen Parkplatz neben seiner Firma, immer am gleichen Platz... sollte sich jetzt der Inhaber des Parkplatzes aber dazu entschließen, ein Einkaufszentrum an die Stelle des Parkplatzes zu setzen, hat der arbeitende Mensch definitiv nicht das Recht, durch die Scheiben des fertiggestellten Einaufszentrum zu fahren und seinen Wagen mitten in der Eingangshalle zu parken, nur weil er dort jahrelang parkte.