Darf mich bei Bf17 die Begleitperson beim Parkwn Navigieren?
Also außerhalb des Fahrzeugs navigieren und ich fahre. Lg
Oder MUSS sich die Person im Fahrzeug befinden?
3 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dich dafür irgendein Richter verurteilen würde. Und das kontrolliert eh niemand.
Offiziell muss die Begleitperson dich begleiten. Dort steht nicht mal, ob sie im selben Auto sitzen muss oder dir auch hinterherfahren kann. In der Regel geht Letzteres aber nicht, weil sie dann ihre Aufgaben (Ratschläge geben) nicht erfüllen kann. Aber dich beim Parken einzuweisen sollte erlaubt sein. Ich möchte mich da aber nicht drauf festlegen.
Aber in der Regel solltest du eh alleine einparken und ausparken können. Hilfe braucht man da nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn man die Straße nicht einsehen kann.
Das ist kein Problem,
solange die Begleitperson auch dann ihre Aufgabe erfüllen kann.
Und das kann sie m.M.n. problemlos,
denn Hilfestellung kann man auch verbal oder durch Handzeichen leisten.
Nein, weil da die Begleitung fehlt.
Begleitet heißt, sie sitzt neben Dir.
Das ist meine Logik, weil sie ja in den eigentlichen Fahrprozess nicht eingreifen kann !
Allerdings muss ich dazu schreiben, daß man sich schon drüber streiten kann.....
Eine klare Regelung dazu scheint es nicht zu geben.
Eingreifen kann und darf die Begleitperson aber grundsätzlich nicht. Der Inhaber der BF17-Fahrerlaubnis ist Fahrer, nicht der Begleiter.