Darf meine Mutter bestimmen, dass ich ausziehen muss?

Mugua  30.12.2023, 16:31

Wie alt bist du denn?

Noahs16 
Fragesteller
 30.12.2023, 16:33

Ja 16 halt

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, mit 16 kann Sie sich durchaus mit dem Jugendamt auseinandersetzen.
Wenn sie alles tut um zu vermeiden, dass sie das Sorgerecht trägt, kannst du in derartige Wohngruppen kommen.

Ich kenne die Umstände jetzt nicht, aber sowas sollte man versuchen zu vermeiden.

Meine Mutter hat mir auch immer gedroht, dass sie mich in ein Heim steckt, wenn ich nicht lieb und brav bin, im Sinne von ihr hörig bin und nur das mache was sie will.

Und wenn sie grad nix will, hatte ich still in meinem Zimmer zu sitzen, damit sie sich nicht mit mir beschäftigen muss, weil alles was über mir ein Dach über den Kopf bieten hinaus ging, war ihr zu anstrengend.

Sie hat es nie durchgezogen. Im Nachhinein betrachtet wäre es wohl für meine Entwicklung weitaus besser gewesen, wenn ich nicht zu Hause hätte bleiben müssen.
Wenn deine Mutter dich loswerden will kann mangelnde Mutterliebe ein Thema sein und wenn ich nochmal Kind wäre, würde ich mir das nicht nochmal antun. Ich würde freiwillig in eine Wohngruppe gehen.

Noahs16 
Fragesteller
 30.12.2023, 19:06

Hättest du nicht zum Jugendamt gehen könnenv

1
Wintermadl  30.12.2023, 19:11
@Noahs16

Ich habe am tiefsten Land gewohnt.
Da war so etwas überhaupt kein Thema.
Internet gab es damals auch noch nicht... Hätte nicht gewusst wie ich mir Hilfe holen soll.

1

Ja, deine Eltern können das bestimmen, wobei eine solche Entscheidung im Regelfall zusammen mit dem Jugendamt getroffen wird.

Ob du das möchtest oder nicht, spielt bei der Entscheidung nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Ist doch gut, wenn sie merkt die Kontrolle zu verlieren oder warum auch immer....dann ist das der logisch sinnvollste Schritt - sie darf das

Noahs16 
Fragesteller
 30.12.2023, 16:36

Das alles hat sie aber auch schon vor 5-6 Jahren gesagt

0
1220terStock  30.12.2023, 16:37
@Noahs16

Wenn sie es ernst meint, dann sag ich die ehrlich: guter Schritt. Es muss nichts schlimmes für dich heißen, du kommst da stärker raus.

Wenn sie es als lächerliches Drohmittel verwendet hat sie die Clownsnase auf.

1

Ja darf sie. Geht aber in der Regel nur in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Noahs16 
Fragesteller
 30.12.2023, 18:45

Und mit meinem Vater

0
Nordseefan  30.12.2023, 18:46
@Noahs16

Solange der auch das Sorgerecht bzw Aufenthaltsbestimmungsrecht hat: Ja.

1