Darf meine ExFreundin mir den Hund für ein Wochenende verweigern?
Hallo meine Ex-Freundin und ich haben uns nach 15 Jahren getrennt Leider verläuft die Trennung nicht harmonisch ab Vor ca 11Jahren haben wir uns gemeinsam angeschafft und haben so einen Deal gehabt.... Ich kümmere mich morgens vor der Arbeit sie mittags und abends bin ich wieder dran. Das legte sich als ich ihre Hunde Erziehungsregeln missachtete..(sie war früher Hundetrainerin) und hat natürlich andere Anforderungen als ich .... Kurze Rede ...sie ist dann mit dem Hund Nicht mehr raus gegangen und ich durfte es zum größten Teil alleine machen ... Habe sie überall mit hin genommen zum Fußball,in die Stadt einfach überall und jeder der mich kannte ,kannte meinen /unseren Hund.
Jetzt trennen sich unsere Wege und ich habe meine Ex nur mal darauf hingewiesen das ich unseren Hund mal an einem WE haben möchte ,da hat sie gesagt NEIN!!
Ich dürfte sie mal zum spazieren gehen raus nehme ....das wäre es dann auch.
Es gibt keinen Kaufvertrag mehr die Steuern wurden von ihrem/unserem Konto überwiesen .
Welche Möglichkeiten habe ich mein Besuchsrecht zu bekommen ( was ja einfach nur lächerlich ist) möchte den alten Hund ja nicht aus der gewohnten Umgebung für immer raus nehmen und sie freut sich immer wenn ich komme.
Über jeden Tipp wäre ich dankbar
2 Antworten
Besuchsrecht? Erstreite es dir! Für einen Hund muss man nicht vor das Gericht und um Sorgerecht klagen, du musst mit ihr reden, anders geht es nicht
Zuerst mal kann ich Dich gut verstehen das Du den Hund gerne mal ein Wochenende bei Dir haben willst. Vor allem weil Du Dich, so wie Du schreibst, am meisten um den Hund gekümmert hast.
Mit welcher Begründung lehnt Deine Ex dies ab? Oder möchte sie Dich nur damit verletzen?
Leider wirst Du wohl wenig Chancen haben ohne ihre Zustimmung. Hunde sind keine Kinder.
Theoretisch könnte sie Dir den Kontakt zum Hund auch ganz verbieten, da Du leider überhaupt nichts in der Hand hast was Dich als Mitbesitzer ausweist und die Steuer von ihrem Konto abgebucht wurde. Da nützt es Dir auch nichts es als unser Konto zu bezeichnen.Du hast also im juristischen Sinne keinerlei Anspruch auf den Hund. Auch wenn es moralisch nicht in Ordnung ist.
Dir bleibt nur Deine Überredungskunst um Deine Ex umzustimmen.
Tut mir leid das ich Dir nichts positiveres antworten kann.
LG