Wem gehört der Hund?
Hallo, ich komm gleich zum Thema.
mein ex Freundin und ich haben uns einen Hund zusammen gekauft.
wir haben beide mit dem Hund bis zum Datum wo wir uns getrennt haben bei mir gewohnt und wo sie ausgezogen ist hat sie den Hund plus Impfpass und Stammbaum Zettel mitgenommen.
meine ex Freundin war in dem Zeitraum wo sie bei mir gewohnt hat nicht bei mir gemeldet aber der Hund ist bei mir gemeldet.
ich zahle die Versicherung und auch die Steuern. Einen Kaufvertrag gibt es jedoch nicht.
hab ich den vollen Anspruch auf den Hund. ?
ich möchte den Hund nähmlich bei mir haben und in seinem gewohnten Zuhause
was soll ich tun ?
4 Antworten
Der Hund ist bei dir gemeldet und sie war nie in deiner Wohnung gemeldet.
Da dürfte eigentlich klar sein wem der Hund gehört.
Was steht denn im Impfpass, wem der Hund gehört?
Wenn alle Dokumente auf deinen Namen laufen und der Hund bei dir auf deinen Namen gemeldet ist, dürfte es nicht schwer sein, zur Polizei zu gehen und deinen Hund zurück zu fordern.
Sie wird nicht beweisen können, dass der Hund ihr gehört.
Musst du schnell machen, sonst hat dein Hund ganz schnell seinen Besitzer gewechselt.
Trotzdem macht es Sinn ehrlich zu überlegen, bei wem der Hund besser aufgehoben ist. Sprich, wer dem Hund besser gerecht werden kann.
Bitte für den Hund denken!
Die Person, die das Tier bezahlt hat und mit dem Züchter das abschließende "Nehm ich" besprochen hat.
Wer die Steuern und Versicherungen zahlt, spielt tatsächlich keine Rolle.
Im Zweifel darf das ein Gericht auskaspern.
Das ist absolut richtig!
Nur kann hier keiner mit einem Kaufvertrag beweisen wem der Hund gehört.
Für die Freundin dürfte es also schwierig sein Besitzansprüche zu stellen, da sie nie beim Fragesteller gemeldet war, der Hund aber schon.
Was viele nicht wissen, sobald man seinen Hund jemandem überlässt ohne vertraglich peinlichst genau festzulegen, für welchen Zweck und für wie lange der Hund jemandem überlassen wird, gilt der Hund in kurzer Frist dem der den Hund bei sich hat.
Wenn man also für seinen Hund kämpfen will, muss man schnell handeln und die Herausgabe des Hundes offiziell einfordern.
Am besten ist es ja sicher, sich zu einigen und den Hund weiterhin zusammen zu betreuen. Schliesslich braucht man ja eigentlich immer jemanden der den Hund betreut, wenn man selber nicht kann.
Solche Situationen sind leider immer übel, wenn beide Partner nicht fähig sind für den Hund zu denken.
gemeinsam also sie die Hälfte und ich auch
Naja kommt drauf an wer den Hund wirklich bezahlt hat
Nicht immer ganz so einfach, es kommt darauf an wer im Kaufvertrag steht. Wer dem Verkäufer das Geld in die Hand drückt ist egal.
Ohne Kaufvertrag ist davon auszugehen, dass der, der das Geld dem Verkäufer in die Hand gedrückt hat auch tatsächlich der Eigentümer des Hundes.
Noch schwieriger wird es bei verheirateten Paaren. Da spielt es keine rolle wer im Vertrag steht und wer den Hund bezahlt hat.
Es ist ein Familienhund und der gehört automatisch beiden.
Ausser der Hund wird zu einem bestimmten Zweck wie Leistungsport, Zucht oder Arbeit verwendet. Da gehört er wiederum dem der im Vertrag steht.
Da wiederum fällt der Hund in die Erbmasse und gehört somit nicht automatisch dem überlebenden Ehepartner.