Darf mein AG dass⬇️?

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(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Arbeitszeitszeitgesetz, Paragraf 5


Jo3591  27.05.2021, 16:59
ArbZG § 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Es gibt jedoch branchenbezogene Ausnahmen.

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ja, 10 oder 11 Stunden Ruhezeit sind Pflicht lt. Arbeitsschutzgesetz, gerne auch selber zum googeln