Darf man seinen Rest Urlaub nach der Kündigung noch nehmen?
Ich hatte eigentlich meinen Urlaub im Mai/Juni geplant, aber werde morgen meine Kündigung abgeben.
Ich müsste eigentlich noch 2 Wochen dann arbeiten gehen wegen der Frist
könnte ich denn die Urlaubstage die mir eigentlich ja zustehen auch in meinen letzten 2 Wochen nehmen?? Oder geht das nicht?
Und muss der Arbeitgeber mir die Urlaubstage auszahlen die ich im Mai/Juni geplant hatte, auch wenn ich nicht mehr im Betrieb bin??
4 Antworten
Wenn das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli endet, hast du nur einen Teilanspruch auf 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis im betreffenden Jahr bestanden hat (angebrochene Monate bleiben unberuecksichtigt).
Ob du den Urlaub waehrend der Kuendigungsfrist nehmen kannst, haengt davon ab, ob der Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag genehmigt. Genehmigt er ihn nicht, kannst du versuchen, die Genehmigung beim Arbeitsgericht zu erstreiten.
Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden.
Natürlich. Zumindest den Urlaub für den Zeitraum, in dem man dort gearbeitet hat.
dir stehen pro gearbeiteten monat anteilig die urlaubstage zu.
dein jahresurlaub / 12 * die monate dieses jahr die du arbeitest.
Für jeden vollen, gearbeiteten Monat steht dir 1/12 an Urlaubstagen zu. In diesem Jahr also für zwei Monate.