Darf man sein Kind "Meinwerk" oder "Meinsperm" nennen?
Klingt ja ähnlich wie Meinhart
9 Antworten
Fraglich. Sowas liegt ja immer auch im Ermessensspielraum des jeweiligen Standesamtes.
"Meinwerk" kriegst Du vielleicht noch durch.
"Meinsperm" würde wahrscheinlich jedes Standesamt ablehnen, weil ein solcher Name das Kind Spott aussetzen würde. Ein Name, der ein Kind der Lächerlichkeit preisgibt, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Hallo,
Ich denke mal das erste bekommst du vielleicht mit Glück noch durch aber das zweite wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.
Nein, ich bezweifle, dass das Standesamt das genehmigt.
Immerhin gibt es bei den Namen eine Garantie, dass das Kind gemobbt wird.
Nein. Zum Glück sind so offensichtlich lächerliche oder beleidigende Namen nicht erlaubt. Da wird das Kind von unreifen/dummen Eltern geschützt, dass ihr Kind mit dem Namen zum Gespött machen würden.
Nein, wohl eher nicht.