Darf man sein kind einen japanischen/koreanischen namen geben, auch wenn das kind nicht japanisch/koreanisch ist?

3 Antworten

Ich empfinde es als unpassend und das Kind darfs ausbaden, nur weil ein Elternteil irgendeinen Nationen-Fetisch ausleben will

Je nach Name kann man sein Kind hierzulande aber durchaus einen japanischen/koreanischen Namen geben. Das Geschlecht muss in Landessprache aber eindeutig daraus hervorgehen, d.h. teilweise ist ein Zweitname dazu Pflicht

Ranwom28642 
Fragesteller
 24.01.2022, 21:21

Warum braucht man ein Zweitnamen?

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LePetitGateau  24.01.2022, 21:26
@Ranwom28642

Weil ein Kind am Namen eindeutig als Mädchen o. Junge identifizierbar sein muss - und zwar nach deutschen bekannten Namen.

Hikaru z.B. ist nichts eindeutiges und darf nicht ohne eindeutigen Zweitnamen eingetragen werden. Hikaru Michael geht jedoch

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Theoretisch ist das zulässig; allerdings muss daraus für deutsche Lebenserfahrung das Geschlecht des Kindes erkennbar sein, also notfalls einen weiteren Vornamen dazu geben, der aber nicht Rufname sein muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was würde denken wenn das kind irgendwann mal groß wird vielleocht wird er gemobbt vielleicht findet er es peinlich