Darf man sein kind einen japanischen/koreanischen namen geben, auch wenn das kind nicht japanisch/koreanisch ist?
Oder ist das irgendwie gemein, wenn man jetzt nicht in Japan/korea ist? (ᗒᗣᗕ)՞
3 Antworten
Ich empfinde es als unpassend und das Kind darfs ausbaden, nur weil ein Elternteil irgendeinen Nationen-Fetisch ausleben will
Je nach Name kann man sein Kind hierzulande aber durchaus einen japanischen/koreanischen Namen geben. Das Geschlecht muss in Landessprache aber eindeutig daraus hervorgehen, d.h. teilweise ist ein Zweitname dazu Pflicht
Weil ein Kind am Namen eindeutig als Mädchen o. Junge identifizierbar sein muss - und zwar nach deutschen bekannten Namen.
Hikaru z.B. ist nichts eindeutiges und darf nicht ohne eindeutigen Zweitnamen eingetragen werden. Hikaru Michael geht jedoch
Theoretisch ist das zulässig; allerdings muss daraus für deutsche Lebenserfahrung das Geschlecht des Kindes erkennbar sein, also notfalls einen weiteren Vornamen dazu geben, der aber nicht Rufname sein muss.
Was würde denken wenn das kind irgendwann mal groß wird vielleocht wird er gemobbt vielleicht findet er es peinlich
Warum braucht man ein Zweitnamen?