Darf man N als Korrespondierende bei eine kreuzschaltung benutzen?
Hallo Leute,ich hoffe euch geht's gut. Ich habe eine Frage,die mich irgendwie sehr beschäftigt und habe oft gegoogelt aber und versucht ein Antwort zu finden . Leider habe ich es nicht geschafft,da es im Internet sehr viele verschiedene antworten gab ,die sich sehr unterscheiden haben. Ich Stelle mir die Frage ob man bei eine kreuzschaltung die N als Korrespondierende benutzen darf ,wenn es nur eine 5 adrige Zuleitung gibt.
3 Antworten
Nein, N am Lichtschalter gibt einen kräftigen Kurzschluss, sobald du den Schalter umlegst :).
Was man aber machen darf (und vermutlich meinst): Die blaue Ader für andere Zwecke unter folgenden Bedingungen verwenden:
- N wird auf der betroffenen Leitung nicht benötigt
- Verwechselung mit N ausgeschlossen
- Es ist keine andere Ader frei
Dann ist die blaue Ader halt nicht der N.
Bei einer 5-adrigen Stichleitung von der Abzweigdose runter zu einem einsamen Kreuzschalter sind die Bedingungen gegeben. Hier wird kein N benötigt und man weiß, dass blau kein N sein kann, weil man den Schutzleiter nicht zweckentfremden darf und der Kreuzschalter die anderen 4 Adern allesamt benötigt, so dass das Mitbenutzen der blauen Ader hier unausweichlich ist. Diese Leitung gibt es nur, wenn man mit separaten Abzweigdosen verdrahtet.
Auf den Leitungen zwischen den Abzweigdosen bzw. wenn direkt ohne Abzweigdosen von Schalter zu Schalter verlegt wird, sind die Bedingungen nicht gegeben, da du hier den N mindestens für die Leuchte am Ende der Schaltung benötigst. Also muss auch hier mindestens 5-adrig verlegt werden. Da sind dann zwischen den Schaltern jeweils immer zwei Korrespondierende, N und PE in derselben Leitung. Eine Ader bleibt übrig für andere Zwecke. (4-adrig geht nicht, weil diese nach aktueller Norm keine blaue Ader besitzt und somit kein N möglich ist, da er zwingend blau sein muss)
Es wurde jahrzehntelang ohne Probleme so gemacht und auch immer noch.
Lediglich die Installation mit getrennten Abzweidosen ist aus der Mode gekommen, wodurch die blaue korrespondierende entsprechend seltener vorkommt.
Ist nach VDE erlaubt und wird auch so gemacht. Es darf lediglich auf dem Weg kein weiterer blauer als N liegen, sprich, z.B. für eine Steckdose oder einen Kontrollschalter. Als Anmerkung steht es sogar in der Norm, dass blau z.B. zwischen Schalter und nächster Abzweigdose als geschaltete Ader verwendet werden darf....
Theoretisch erlaubt, aber untersagt, wenn Verwechslungsgefahr mit dem Neutralleiter besteht. also ja, darf man machen ist eben nicht die feine Art.
Willst du sicher gehen, strick die Schaltung einfach auf Stromstoß um. Stromstoßrelais, umgangsprachlich Eltako gibts recht preiswert. und du kannst unter jeden Schalter probemlos eine Steckdose setzen!
lg, Nicki