Darf man mit 50ger Roller und B Führerschein auch schneller als 45 km/h fahren?

4 Antworten

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Die Geschwindigkeit im Gefälle spielt keine Rolle.

Laut §6 FeV darfst du mit Klasse AM Fahrzeuge der Kategorie L1e gemäß EU-Richtline 168/2013 fahren:

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

Fahrzeuge der Kategorie L1e sind dort unter anderem wie folgt definiert:

L1e - Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug

6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und

Der Begriff "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" ist wiederum in §30a StVZO definiert:

Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann

Wenn das Fahrzeug bergab oder mit Rückenwind schneller fährt, ist das somit völlig belanglos.

Jatoxo 
Fragesteller
 19.10.2021, 06:44

Danke für die Antwort

Wie ist es, wenn der Vergaser oder Auspuff oder sonst was privat ersetzt wird und die neuen Teile dafür sorgen, dass der Roller schneller fährt? Muss man dann neue Papiere ausgestellt bekommen? Wie ist es, wenn man die Teile mit baugleichen ersetzt?

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migebuff  19.10.2021, 07:34
@Jatoxo

Solange das Fahrzeug ohne äußere Eingriffe geringfügig schneller fährt, fällt das unter die Serienstreeung. Hier wird von den Gerichten eine Toleranz bis maximal 20% eingeräumt, siehe OLG Karlsruhe.

Nimmst du Veränderungen am Fahrzeug vor, kannst du dich nicht mehr auf eine hersellungsbedingte Serienstreuung berufen, dann bist du selbst dafür verantwortlich, dass die eingetragene Geschwindigkeit eingehalten wird.

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Jatoxo 
Fragesteller
 21.10.2021, 05:20
@migebuff

Sobald irgendwas an irgend einem Punkt ersetzt werden musste und sogar baugleiche Teile benutzt wurden, darf er also nicht mehr mehr als 45 km/h fahren ohne Toleranz (auf Ebener Strecke und so)?

Wie soll sowas denn nachgewiesen werden? Ich kann ja selber bei Gebrauchtkauf nicht wissen, ob da mal was ersetzt wurde

Gelten Rückspiegel, Kickstarter, Lichter oder andere Teile, die mit der Leistung nichts zu tun haben, auch als Veränderung?

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Jatoxo 
Fragesteller
 21.10.2021, 05:29
@Jatoxo

(Wäre es nicht eigentlich möglich, einen 50ger Roller mit CDI auf 25 zu drosseln, aber dann mithilfe von einem Mikrocontroller die momentane Steigung zu ermitteln, um bei Gefälle oder Steigung zu einer freien CDI zu wechseln? So wird auf ebener Strecke nicht schneller als 25 km/h gefahren und die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit ist theoretisch 25 km/h)

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checkpointarea  19.10.2021, 14:53

Da fehlen die vielen Kleinkrafträder bis 31.12.2001 (50 km/h) und die eher seltenen bis 28.02.1992 (60 km/h).

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Wie du schon sagst, Bauartbedingt, wenn du dir eine Schwalbe zulegst, dann darfst du bauartbedingt 60 damit fahren. (Alte DDR Regel) Aber wenn du ihn schneller machst, dann erlischt nicht nur die Garantie und die Betriebserlaubnis, sondern die Bremsen z.B. sind für die zu hohe Geschwindigkeit nicht ausgelegt, die bist also in größerer Gefahr, da sich dein Bremsweg verlängert, oder die Bremsen versagen....

Du darfst laut führerschein die 45iger fahren... wenn die aufn Prüfstand kommen und da mehr als 45 sind dann ists fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Betriebserlaubnis.

(bei 5 mehr oder weniger werden die n Auge zudrücken denke ich)

Wenn du bergab fährst, bist du natürlich flotter als beispielsweise bergauf... von daher ist das selbst kein Problem.

Ricardo322  09.04.2022, 15:13

5 km/h 😂😂 bei einer Abweichung von 20% laut einem Gericht drücken die noch die Augen zu

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Darf man mit 50ger Roller und B Führerschein auch schneller als 45 km/h fahren?

Darf man, und zwar bis Baujahr 28.02.1992 bis 60 km/h, und bis Baujahr 31.12 2001 bis 50 km/h. Da letztere eine großzügige Toleranz von 10 Prozent aufweisen, sind's sogar 55 km/h in der Praxis. Erst ab 2002 kamen diese unsäglichen und praxisuntauglichen 45 km/h

Woher ich das weiß:Recherche