DArf man Karate auch öffentlich anwenden?

12 Antworten

Im Ernstfall wird auch ein (intelligenter) Karateka nicht zu irgendwelchen spektakulären Beintechniken etc. greifen sondern eher versuchen, die Gefahrensituation möglichst schnell/effektiv abzuwenden. Und wer will anschließend noch nachweisen, dass er wirklich karate angewendet hat?

Allerdings dienen die Kampfkünste in erster Linie dazu, nicht kämpfen zu müssen, daher wird man einen Karateka nur sehr selten in einer körperlichen Auseinandersetzung finden

Karate darf niemal zum Angriff verwendet werden, aber zur Selbstverteidigung, und nein man muss dem Angreifer nicht sagen dass man Karate kann;)

Du mußt es Deinem Gegenüber sagen, weil es sonst vor Gericht wie der Gebrauch einer Waffe behandelt wird, also keine einfache Körperverletzung, sondern gefährliche Körperverletzung.

Default  09.05.2009, 20:23

Schwachsinn.

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Misspfeffertopf  31.08.2009, 20:09
@Default

Kein Schwachsinn- ich mach zufällig Karate und da git der Notwehrparagraph. D.h. ich muss vorher meinen Gegenüber warnen und das mehrmals bevor ich überhaupt etwas anwenden darf, selbst wenns nur ne Ohrfeige ist. Beim kampfsportlern die ja darauf Trainiert werden im Notfall nen klaren Kopf zubehalten sehen die Richter sowas strenger als bei nicht -Kampfsportlern. Warnen in dem Sinne das ich seine handlungen missbillige , hört er trotz allem nicht auf, darf ich handeln. Ich würd niemanden sagen das ich karate kann.

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Das ist genau wie mit Waffengebrauch und Beleidigung. Du darfst es bis auf Ausnahmen nicht, ob es Karate heisst oder sonstwie.

Zur Selbstverteidigung natürlich, einfach so ist es eine Körperverletzung!