Darf man jetzt ein 2. mal kirchlich heiraten, wenn man schon einmal kirchlich verheiratet war (nach Scheidung)?

5 Antworten

Hallo shadow1586,


ob es eine genau gesetzliche Regelung gibt, weiß ich leider nicht, aber wir hatten so einen Fall in der Familie und dort lag die Entscheidung dann bei der Kirche (evangelisch) selbst und ob sie die Trauung durchführt. Der Vorstand ließ sich damit viel Zeit, letztlich wurde es aber erlaubt, da die betreffende Person, die erneut heiraten wollte, in der letzten Ehe der verlassene Partner war, die Person wollte also die Scheidung nicht und hat auch bis zum letzten Tag versucht, diese noch abzuwenden. Das war dann das Zünglein an der Waage, welches der Person eine zweite kirchliche Trauung ermöglichte.


Ich hoffe, ich konnte damit helfen und viel Glück dabei.


LG, Tac


shadow1586 
Fragesteller
 28.08.2015, 09:07

Danke! Dann wirds schwierig: Mein Mann (ev) wurde verlassen bzw musste sich scheiden lassen, da es seine damalige Frau so wollte und ich (kath) wollte die Scheidung....

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TacTrix  28.08.2015, 09:11
@shadow1586

Dann hilft wahrscheinlich wirklich nur das Gespräch mit dem Vorstand der von euch gewünschten Kirche und versucht wirklich in einem Gespräch darzustellen, warum eure Scheidung passiert sind/passieren mussten. Wie gesagt, ich kenne kein Gesetz, letztlich hängt es also davon ab, wie überzeugend ihr seit.

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Ja, das darfst du in der Theorie. Allerdings gibt es Pfarrer (vor allem unter den katholischen) die das nicht machen, weil sie das aus ihrer Sicht 'nicht verantworten' können.

Die Sache ist die, dass die Ehe bis an den Tod gilt vor Gott. Jesus sagte, wer scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe (ist also ein Ehebrecher) und wer eine Geschiedene heiratet bricht AUCH die Ehe.

Und er brach auf von dort und kam durch das Land jenseits des Jordan in das Gebiet von Judäa. Und abermals kam die Menge in Scharen zu ihm, und er lehrte sie wieder, wie er gewohnt war. Und die Pharisäer traten herzu, versuchten ihn und fragten: Ist es einem Manne erlaubt, seine Frau zu entlassen? Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Was hat euch Mose geboten? Sie sprachen: Mose hat erlaubt, einen Scheidebrief zu schreiben und [die Frau] zu entlassen. Jesus aber antwortete und sprach zu ihnen: Wegen der Härte eures Herzens hat er euch dieses Gebot geschrieben; am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie erschaffen als Mann und Weib. Darum wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen; und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden! Und seine Jünger fragten ihn zu Hause nochmals darüber. Und er sprach zu ihnen: Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der bricht an ihr die Ehe. Und wenn eine Frau ihren Mann entläßt und einen andern nimmt, so bricht sie die Ehe. (Mark 10:1-12, Schlachterbibel 1951)

"Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe." (Matt 19:9, Schlachterbibel 1951) ---> bezüglich der Unzuchts-Ausnahmeklausel - dies ist, wenn die Hochzeits/Verlobungstradition so ist, wie es bei den Juden war. Jene verlobten sich (mit einem Gelübde) bereits VOR der Hochzeit. In der Zeit ZWISCHEN der Verlobung und der Heirat hatten sie KEINEN Geschlechtsverkehr, galten jedoch schon als Mann und Frau. In dieser Zeit galt es als UNZUCHT, wenn die Frau mit jemand anderem Geschlechtsverkehr hatte. Ab der Ehe, gild Geschlechtsverkehr ausserhalb der Ehe als EHEBRUCH und nicht mehr als UNZUCHT. Das heisst, wenn man verheiratet ist, dann kann man sich nicht mehr scheiden lassen und jemanden anders heiraten (das wäre Ehebruch). Die Ausnahmeklausel gilt nur explizit für UNZUCHT und NICHT für EHEBRUCH, das heisst, sofern die Hochzeits/Verlobungs-Zeremonie/Rituale nicht so sind wie bei den Juden dazumals, dann gibt es KEINE Ausnahmeklausel.

Ihr müsst schleunigst damit aufhören, auf dass ihr nicht verurteilt und in die Hölle kommt. Laut der Bibel seid ihr NICHT Christen/Gläubige, denn die Bibel sagt folgendes:

"Und daran erkennen wir, daß wir ihn erkannt haben, wenn wir seine Gebote halten. Wer da sagt: Ich habe ihn erkannt, und hält [doch] seine Gebote nicht, der ist ein Lügner, und in einem solchen ist die Wahrheit nicht; wer aber sein Wort hält, in dem ist wahrlich die Liebe zu Gott vollkommen geworden. Daran erkennen wir, daß wir in ihm sind. Wer da sagt, er bleibe in ihm, der ist verpflichtet, auch selbst so zu wandeln, wie jener gewandelt ist." (1John 2:3-6, Schlachterbibel 1951)

Das heisst, wenn jemand sagt, er sei Christ, hält aber die Gebote von Jesus nicht, der ist ein Lügner - und ist somit immer noch auf dem Weg in die Hölle.

"Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetze frei, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird." (Rom 7:2-3, Schlachterbibel 1951)

Das ist KEIN Spiel hier - nehmt meinen Ratschlag zu Herzen, so werdet ihr leben.

Gruss

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Mein Mann ist evangelisch und ich bin katholisch.

Wollen aber nicht im Wohnort/Gemeinde heiraten.

Im Notfall müssen wir eine freie Trauung wählen.

Eigentlich nicht liegt aber im Ermessen des Pfarrers