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Darf man in Kunststoff-Fenster Löcher für Rollos bohren?

gefragt von tantegitti am 03.06.2008 um 21:10 Uhr

Eine meiner Freundinnen zieht gerade in einen Neubau mit Kunststoff-Fenstern. Sie möchte gern Löcher für Rollos in die Rahmen bohren, ist sich aber nicht sicher, ob man das darf. Hab auch keine Ahnung. Kann jemand helfen?


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Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 3. Juni 2008 21:13
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Um Gotteswillen! Anders kann man die Frage nicht beantworten.


Miri77
beantwortet von Miri77 am 3. Juni 2008 21:15
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Man müsste ja nicht fragen wenn es Eigentum der Freundin wäre! ALS MIETERIN DARF SIE KEINE LÖCHER IN FENSTERRAHMEN MACHEN! Wenn das Haus Ihr Eigentum ist, dann kann sie tun was sie will. Ich würde es dann aber trotzdem nicht tun. Es gibt für Rollos Klemmen die man ans Fenster hängen kann. Man muss nicht immer gleich überall Löcher machen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juni 2008 21:12
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Ich darf es nicht! Es gibt aber Rollos, die man einhängen kann.


sender
beantwortet von sender am 3. Juni 2008 21:12
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Natürlich darf man das. Wenn es doch ihr Eigentum ist, dann darf sie es auch zerstören, wie es ihr Spass macht.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 3. Juni 2008 21:16

Wo steht denn, dass es ihr Eigentum ist??? Habe ich da was überlesen?

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 3. Juni 2008 23:32

Nee. Das steht da eben nicht, Edgar. Ich würde mich hüten in einer Mietwohnung Löcher in die Kunststoffrahmen zu bohren.

Wie kommt man nur auf solche Ideen?


linguini
beantwortet von linguini am 3. Juni 2008 21:12
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darf man. natürlich nicht in richtung scheibe oder beschläge. oder meinst du, weil es eine mietwohnung ist??


Bella73
beantwortet von Bella73 am 3. Juni 2008 21:15
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Ich weiß nicht, ob eine Schraube in Kunststoff so gut hält wie in Holz. Ich würd lieber Rollos zum Einhängen nehmen.


anonym
beantwortet von brettpit am 3. Juni 2008 21:16
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Rein vom Material her kannst du es.Hoff ja nur dass dies keine Mietwohnung ist,ich würde meine Mieter das unterschreiben lassen -bei Auszug neue Fenster.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 3. Juni 2008 21:16
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Mach nur, das findet der Vermieter gaaaanz toll, und beim Auszug bezahlst du neue Fenster. Es gibt sicher andere Möglichkeiten die weniger Ärger machen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Juni 2008 21:17
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Bei Kunststofffenster handelt es sich um Kunststoffprofile. D.h. die Wandungen sind nur 1,5 mm dick. Da hält keine Schraube.

Kommentar von B4b624cfda01fa248229d72efe336ac0smallMiri77 am 3. Juni 2008 21:19

Die Frage war doch ob man das darf, nicht ob man es kann.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 3. Juni 2008 21:21

Logik: Wenn es technisch auch keinen Sinn macht, braucht man es auch nicht zu machen. Ausserdem darf man sowas in ein Fenster in einer Mietwohnung auch nicht.


rautenflechter
beantwortet von rautenflechter am 3. Juni 2008 21:17
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Sie soll's nicht machen. Gibt nur Ärger mit dem Vermieter, denn verschliessen lassen sich die Bohlöcher im Kunststoff nicht besonders gut.


anonym
beantwortet von sweatheart10 am 3. Juni 2008 21:22
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ich würde es nicht machen oder einfach mal den vermieter fagen


anonym
beantwortet von Obelhicks am 3. Juni 2008 21:26
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Grundsätzlich nein. Macht sie es doch, so muß sie damit rechnen daß der Vermieter bei Auszug verlangt, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. In Zweifel freut sich der Vermieter dann über neue Fenster. Es gibt Rollos, die man nicht am Fenster selbst befestigen muß. Z.B. der Sturz über dem Fenster eignet sich gut. Die Lösung ist haltbar und die Dübellöcher können bei Auszug verschlossen werden. Ohne das Profil der Fenster zu kennen sollte man keinesfalls lange Schrauben einsetzen. Oft haben Kunststoffenster einen Metallkern. Wenn man das nicht berücksichtigt kann die Zerstörung drastisch ausfallen. Eventuell sind TesaStrips eine Lösung. Sie halten sehr gut und lassen sich rückstandslos entfernen.


anonym
beantwortet von Maveric am 3. Juni 2008 21:47
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Davon rate ich in einer Mietwohnung dringend ab. Habe erst kürzlich ein Urteil gelesen, in dem dem Hausbesitzer 3.200€ Schadenersatz zugesprochen wurden für so was. Lohnt sich nicht!!


emmi1411
beantwortet von emmi1411 am 3. Juni 2008 22:38
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Bloß nicht. Es gibt auf´m Baumarkt spezielle Halterungen für Rollos, sieht außerdem auch sch....e aus, wenn sie mal wieder ausziehen sollte und da Löcher sind, kann dann passieren, daß sie dann noch Schadensersatz oder so leisten muß


anonym
beantwortet von Ratgeberle am 5. Juni 2008 10:09
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Wenn es meine Fenster wären, würdet Ihr den Schaden bezahlen. Ihr beschädigt nicht nur die Fenster selbst, sondern auch deren Eigenschaften. Hast Du eine Vorstellung wie teuer gute Fenster sind?


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