Eine meiner Freundinnen zieht gerade in einen Neubau mit Kunststoff-Fenstern. Sie möchte gern Löcher für Rollos in die Rahmen bohren, ist sich aber nicht sicher, ob man das darf. Hab auch keine Ahnung. Kann jemand helfen?
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Um Gotteswillen! Anders kann man die Frage nicht beantworten.

Man müsste ja nicht fragen wenn es Eigentum der Freundin wäre! ALS MIETERIN DARF SIE KEINE LÖCHER IN FENSTERRAHMEN MACHEN! Wenn das Haus Ihr Eigentum ist, dann kann sie tun was sie will. Ich würde es dann aber trotzdem nicht tun. Es gibt für Rollos Klemmen die man ans Fenster hängen kann. Man muss nicht immer gleich überall Löcher machen.

Ich darf es nicht! Es gibt aber Rollos, die man einhängen kann.

Natürlich darf man das. Wenn es doch ihr Eigentum ist, dann darf sie es auch zerstören, wie es ihr Spass macht.
Niklaus am 3. Juni 2008 21:16 Wo steht denn, dass es ihr Eigentum ist??? Habe ich da was überlesen?
sender am 3. Juni 2008 23:32 Nee. Das steht da eben nicht, Edgar. Ich würde mich hüten in einer Mietwohnung Löcher in die Kunststoffrahmen zu bohren.
Wie kommt man nur auf solche Ideen?

darf man. natürlich nicht in richtung scheibe oder beschläge. oder meinst du, weil es eine mietwohnung ist??

Ich weiß nicht, ob eine Schraube in Kunststoff so gut hält wie in Holz. Ich würd lieber Rollos zum Einhängen nehmen.
Rein vom Material her kannst du es.Hoff ja nur dass dies keine Mietwohnung ist,ich würde meine Mieter das unterschreiben lassen -bei Auszug neue Fenster.

Mach nur, das findet der Vermieter gaaaanz toll, und beim Auszug bezahlst du neue Fenster. Es gibt sicher andere Möglichkeiten die weniger Ärger machen.

Bei Kunststofffenster handelt es sich um Kunststoffprofile. D.h. die Wandungen sind nur 1,5 mm dick. Da hält keine Schraube.
Miri77 am 3. Juni 2008 21:19 Die Frage war doch ob man das darf, nicht ob man es kann.
Niklaus am 3. Juni 2008 21:21 Logik: Wenn es technisch auch keinen Sinn macht, braucht man es auch nicht zu machen. Ausserdem darf man sowas in ein Fenster in einer Mietwohnung auch nicht.

Sie soll's nicht machen. Gibt nur Ärger mit dem Vermieter, denn verschliessen lassen sich die Bohlöcher im Kunststoff nicht besonders gut.
ich würde es nicht machen oder einfach mal den vermieter fagen
Grundsätzlich nein. Macht sie es doch, so muß sie damit rechnen daß der Vermieter bei Auszug verlangt, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. In Zweifel freut sich der Vermieter dann über neue Fenster. Es gibt Rollos, die man nicht am Fenster selbst befestigen muß. Z.B. der Sturz über dem Fenster eignet sich gut. Die Lösung ist haltbar und die Dübellöcher können bei Auszug verschlossen werden. Ohne das Profil der Fenster zu kennen sollte man keinesfalls lange Schrauben einsetzen. Oft haben Kunststoffenster einen Metallkern. Wenn man das nicht berücksichtigt kann die Zerstörung drastisch ausfallen. Eventuell sind TesaStrips eine Lösung. Sie halten sehr gut und lassen sich rückstandslos entfernen.
Davon rate ich in einer Mietwohnung dringend ab. Habe erst kürzlich ein Urteil gelesen, in dem dem Hausbesitzer 3.200€ Schadenersatz zugesprochen wurden für so was. Lohnt sich nicht!!
Bloß nicht. Es gibt auf´m Baumarkt spezielle Halterungen für Rollos, sieht außerdem auch sch....e aus, wenn sie mal wieder ausziehen sollte und da Löcher sind, kann dann passieren, daß sie dann noch Schadensersatz oder so leisten muß
Wenn es meine Fenster wären, würdet Ihr den Schaden bezahlen. Ihr beschädigt nicht nur die Fenster selbst, sondern auch deren Eigenschaften. Hast Du eine Vorstellung wie teuer gute Fenster sind?