Darf man einen Einbrecher einsperren und ihn mit einer Waffe an der Flucht aus dem Fenster hindern, bis die Polizei eintrifft, um ihn zu verhaften?

10 Antworten

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Ja darfst du. Das Einsperren ist rechtmäßig nach §127 (1) StPO.

Das „bedrohen“ mit einer Waffe ist durch die Notwehr nach §32 StGB gedeckt.

lg

Ja, einsperren darfst Du - falls Du dazu in der Lage bist.

Welche Waffe und wie genau hindern ?

Bist Du nicht in permanenter Übung mit Deiner Waffe nimmt der Einbrecher sie Dir schlicht weg wenn Du damit herumfuchtelst und verwendet sie gegen Dich. Erstens : Waffe ist alles was Du zur Hand nehmen kannst. Zweitens : Eine Waffe ist nur so wirksam wie Derjenige der sie führt im Umgang damit geübt ist. Beispiel Messer =

https://www.youtube.com/watch?v=pq8hZs23SYc

https://www.youtube.com/watch?v=MLdaPPY4Vqg

https://www.youtube.com/watch?v=nBGG3TIJiIk

Ich empfehle wie immer mein Arnis/Escrima, da lernst Du alle möglichen Gegenstände als Waffe einzusetzen - auch effektiven Messerkampf.

Letztendlich ist dies wie immer einzelfallabhängig. Grundsätzlich, ist diese Frage aber mit einen JA zu beantworten, da §127 Strafprozessordnung (StPO) ein sogenanntes "Jedermanns- Festnahmerecht" beinhaltet, welches Jedermann das Recht einräumt, einen auf frischer Tat ertappten Straftäter auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Dabei darf zur Durchsetzung der vorläufigen Festnahme auch die dazu erforderliche Gewalt angewendet werden, sofern diese nicht außer Verhältnis zur begangenen Straftat steht. Um einen Mörder vorläufig festzunehmen, darf also mehr Gewalt angewendet werden als um einen Einbrecher festzunehmen. Zudem könnte auch immer der "rechtfertigende Notstand" gemäß §34 des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht kommen, der es im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung ebenfalls Jedermann gestattet, rechtswidrige Taten zu begehen. Wenn man den Einbrecher einsperrt, weil dieser einem körperlich angreifen wollte, dann ist dies zwar ersteinmal eine Freiheitsberaubung, in diesem Fall jedoch gerechtfertigt, da die Rechtsgüter Leben und Gesundheit über dem Rechtsgut der Freiheit stehen. Allerdings, muss in allen Fällen unverzüglich die Polizei hinzugezogen werden, alles Andere, wäre dann Selbstjustiz und strafbar.

Mfg

Das Festnahmerecht durch jedermann kann in dieser Form straffrei ausgeübt werden.

Der Dieb darf gerne eine Anzeige erstatten, da kommt aber nichts bei rum. Einen Einbrecher zu stellen ist eine sehr extreme Situation, da hast du Adrenalin Einschuss ohne Ende. Ist nicht so einfach den festzuhalten und ruhig zu bleiben.