Vermieter genehmigt Einbruch!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was für ein Glück! Da die Wohnung leer steht, konnte Euch doch kein Schaden passieren. Wenn, dann wurde doch nur die Vermieterin geschädigt.

Der Einbruch wurde der Polizei gemeldet und von dieser wohl auch der Zeitpunkt festgestellt. Der Nachbar kann ggf. vor Gericht die Aussage nicht verweigern. Da könnt Ihr ganz beruhigt sein.

Lässt sich der Zeitpunkt des Einbruchs zeitlich also einigermaßen sicher eingrenzen, seid Ihr ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Schäden in der Wohnung und den Zustand der Wohnung bei Übergabe am 1.2. verantwortlich, denn natürlich sind alle Schäden durch die "neuen" Bewohner entstanden. Ist doch logisch, oder?

Konntest Du schon den Stromzähler ablesen? Der ist meistens außerhalb der Wohnung. Bei den Wasserzählern in der Wohnung wird wohl der Stand zählen, den Du Dir hoffentlich notiert hast, als Ihr die Wohnung verlassen habt.

Ansonsten, wenn es sich um elektronische Zähler handelt, sind, wie auch bei den Heizungszählern immer zwei Zählerstände je Monat gespeichert und so muss für Euch in der Abrechnung der Stand von Mitte Januar angewandt werden und nicht von Ende Januar.

Sollte es nicht möglich sein, diese Werte zu bekommen, kann aber jeder einzelne Verbrauch relativ genau abgegrenzt werden. Notfalls durch einen Gutachter, wenn Vermieterin meint, deswegen streiten zu müssen.

Das mit dem Schlüsseldienst lässt Du, sofern dem die Vermieterin nicht ausdrücklich zustimmt, denn schließlich ist es allein ihre Sache, dafür zu sorgen, dass niemand Unbefugter in die Wohnung eindringen kann.

Wäre es ein Einbruch gewesen zu einer Zeit, als Ihr noch drin gewohnt habt, hätte auch die Vermieterin für das neue Schloss sorgen müssen und nicht ihr.

schleudermaxe  25.01.2021, 11:15

Ich täte ganz beruhigt meine Hausrat einbinden und die Ergebnisse aus der Anzeige abwarten.

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UnheiligFan14 
Fragesteller
 25.01.2021, 13:57

Ist denn eine fristlose Kündigung möglich?

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bwhoch2  25.01.2021, 16:38
@UnheiligFan14

Ich hab mir auch nochmal andere Kommentare und Antworten so durchgelesen.

Natürlich war es richtig, den Einbruch anzuzeigen. Es ist schließlich auch nicht Eure Sache, festzustellen, wer letztlich den Bruch begangen hat. Fakt ist, dass das Schloss aufgebrochen war und jemand sich in der Wohnung aufhält.

Die Anzeige bei der Polizei hilft Euch letztlich, wenn es um die Feststellung der Tatsache geht, das der Bruch zu Unrecht und ohne Eure Zustimmung begangen wurde. Schließlich könnte die Vermieter auch behaupten, Ihr hättet dem Bruch zugestimmt. Wäre zwar dreist, aber dann geht es wieder los...

Fristlose Kündigung, weil Ihr erfahren habt, dass die "Nachmieter" ohne Eure Zustimmung in die Wohnung eingelassen wurden, während Ihr dafür schon die Miete vollständig bezahlt habt. Der Mietgegenstand wurde dadurch von anderen, vermutlich wohl auch von der Vermieterin in Besitz genommen. Ihr konntet ab dem Moment der Besetzung nicht mehr frei darüber verfügen.

Die fristlose Kündigung zum Zeitpunkt des Einbruchs befreit Euch letztlich auch offiziell von allen Pflichten, die noch bezüglich des Zustands der Wohnung angestanden waren und auch von den anteiligen Betriebskosten ab diesem Zeitpunkt. Die Miete für Januar ist Euch anteilig zurück zu zahlen.

Die Wohnungsübergabe am kommenden Montag reduziert jetzt noch allenfalls auf die Rückgabe der Schlüssel und natürlich das Notieren der Zählerstände, die Ihr auf jeden Fall braucht, wenn es später darum geht, wieviel Euch die Vermieterin noch aufs Auge drücken will.

Die Kaution erhaltet Ihr, wie üblich, aber alle Schäden, die ggf. in der Wohnung zum Übergabezeitpunkt vorhanden sind, gehen jetzt natürlich zu Lasten der neuen "Bewohner", bzw. zu Lasten der Vermieterin, es sei denn es ist nachweisbar, dass ein Schaden schon war, bevor der Bruch stattfand.

Zum Text für eine fristlose Kündigung:

Hiermit kündigen wir das Mietverhältnis fristlos zum...

Durch den Einbruch und die darauf folgende und von Ihnen als Vermieterin geduldete Besetzung der gemieteten Wohnung wurde mir die Verfügungsgewalt über den Mietgegenstand zu diesem Zeitpunkt entzogen.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.

Und dann alles weitere in Ruhe mit der Vermieterin besprechen und regeln. Sollte sie irgendwie rum zicken, ab zum Anwalt!

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bwhoch2  27.01.2021, 08:30

Danke für die Auszeichnung.

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Fristlos Kündigen, fertig. Ihr seit nicht bereit Miete zu zahlen für eine Wohnung, die vom VM anderweitig ohne euer Einverständnis genutzt wird.

Da ihr ja scheinbar nicht mehr drin wohnt, kann euch das ja nur Recht sein.

Das Schloss würd ich nicht tauschen oder reparieren, das kann der VM machen.

bwhoch2  25.01.2021, 10:51

Die fristlose Kündigung als Ergänzung ist bestimmt nicht verkehrt. Und darüber hinaus auch 100 % Zustimmung.

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berlina76  25.01.2021, 10:52
@bwhoch2

Schade nur um den Nachmieter, der wird bei dem Ärger die Wohnung vom VM aus nicht mehr bekommen. Vielleicht will er sie aber auch gar nicht mehr, wenn er hört, was passiert ist.

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UnheiligFan14 
Fragesteller
 25.01.2021, 13:54
@berlina76

Ok. Und Was schreibe ich als Grund für die fristlose Kündigung? Genehmigung der Nutzung durch Dritte ohne mein Einverständnis? Oder zählt das schon unter unverletzlichkeit der Wohnung? Noch andere Vorschläge?

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berlina76  25.01.2021, 14:21
@UnheiligFan14

Würd ich anders schreiben.

Hiermit kündige ich die Wohnung(Adresse) Fristlos, da sie durch ihr Handeln das Vertrauensverhältnis in die Unverletzlichkeit der Wohnung zerstört haben, Sie haben bewusst Hausfriedensbruch zugelassen und Fremden Personen ohne vorherige Absprache mit Mir als derzeitigen Mieter zutritt zu meiner Wohnung gewährt, indem sie das Schloss aufgebrochen haben.

Ich bin bereit alle laufenden Anzeigen fallen zu lassen, wenn Sie die Fristlosen Kündigung Akzeptieren. Sollten Sie auf eine Fristgerechte Kündigung pochen, werde ich gegen Sie wegen Hausfriedensbuch und Unverletzlichkeit der Wohnung vorgehen.

Ich erwarte, das umgehend meine Kaution zurückgezahlt wird, für Schäden in der Wohnung komme ich nicht auf, die Tür wurde nicht durch mich beschädigt, sondern durch Ihre Besucher.

So oder so ähnlich würd ich das formulieren. Kann man noch etwas dran rumbasteln.

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Also eine Straftat ist das definitiv.

Was du ihr da aber in Rechnung stellen kannst oder nicht, kann ich dir so nicht genau sagen, da solltest du einen Anwalt konsultieren

Oponn  25.01.2021, 10:44

Welche Straftat sollte die Vermieterin denn begangen haben?

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yamat501  25.01.2021, 10:44
@Oponn

na Minimum Hausfriedensbruch. Zudem wurde da in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen

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Oponn  25.01.2021, 10:46
@yamat501

Die Vermieterin war doch gar nicht in der Wohnung.

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yamat501  25.01.2021, 10:47
@Oponn

Sie hat es aber wissentlich geduldet. Mittäterschaft durch Begünstigung

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yamat501  25.01.2021, 10:51
@Oponn

Sie hat weder den eigentlichen Mieter informiert, noch die Polizei und ferner laut eigener Aussage hat sie das nächtigen dort genehmigt.

"Diese hat es genehmigt weil "sie es nicht übers Herz gebracht hat.""

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Oponn  25.01.2021, 10:52
@yamat501

Sie muss weder den eigentlichen Mieter noch die Polizei informieren. Das Nächtigen dort genehmigen konnte sie nicht.

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yamat501  25.01.2021, 10:55
@Oponn

Jo stimmt eine Anzeigepflicht besteht in dem fall nicht aber in Verbindung mit der "Genehmigung" haben wir dann die Billigung einer Straftat nachgewiesen. Also zu mindestens moralisch gesehen ob das juristisch standhält überlasse ich dann anwaltlicher Bewertung.

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yamat501  25.01.2021, 11:05
@Oponn

wie gesagt ich überlasse die Bewertung ja gerne Juristen, hab nicht umsonst oben drauf hingewiesen einen Anwalt zu konsultieren

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Oponn  25.01.2021, 11:12
@yamat501

Du hast aber auch mal behauptet, eine Straftat sei das definitiv.

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yamat501  25.01.2021, 11:15
@Oponn

für mein Verständnis ist es auch eine.

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Oponn  25.01.2021, 11:19
@yamat501

Wobei du den Straftatbestand immer noch nicht benennen kannst.

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yamat501  25.01.2021, 11:20
@Oponn

doch hatte ich schon als Hausfriedensbruch.

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Oponn  25.01.2021, 11:20
@yamat501

Es erfolgte kein Hausfriedensbruch durch die Vermieterin. Das hattest du doch schon eingesehen.

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yamat501  25.01.2021, 11:23
@Oponn

soweit ich mich erinnere habe ich nur eingeräumt, dass ich nicht weiß ob diese meine Herleitung juristisch standhalten würde ;-)

dennoch ist deine Botschaft durchaus angekommen, danke dafür

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Oponn  25.01.2021, 11:31
@yamat501

Da sie nicht in die Wohnung eingedrungen ist, hat sie selbstverständlich keinen Hausfriedensbruch begangen. Ein Straftatbestand der Billigung existiert nicht.

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yamat501  25.01.2021, 11:34
@Oponn

Doch ein Straftatbestand der Billigung existiert schon (140 StGB) aber ich habs gerade nachgelesen der wird bei Hausfriedensbruch nicht angewendet, was ich wiederum nicht wusste

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Oponn  25.01.2021, 11:50
@yamat501

Selbst wenn er angewendet würde, wäre er hier nicht erfüllt.

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Faktisch ist hier Hausfriedensbruch begangen worden. Das ist ein Straftatbestand. Immerhin bist du noch Mieter und damit Besitzer der Wohnung. Dass du nicht mehr da gewohnt hast, spielt keine Rolle. Deshalb Strafanzeige bei der Polizei und fristlose Kündigung.

Nein, sie hat sich nicht strafbar gemacht. Strafbar gemacht haben sich die Eindringlinge.

simonpeters1979  25.01.2021, 10:44

Sie hat es ganz offensichtlich ermöglicht. Also ist das zumindest Beihilfe.

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