Vermieter genehmigt Einbruch!?
Hallo an Alle,
Zunächst möchte ich sagen: Ich bin Fassungslos!
Am 01.12 sind wir in eine neue Wohnung gezogen. Seitdem steht unsere alte Wohnung leer. Nachmieter, gesucht und gefunden. Einzug soll am 01.02 stattfinden. Übergabe, sowie eine schriftliche Kündigung hat noch nicht stattgefunden.
Nun wurden wir am Samstag von unseren Nachbarn informiert, dass in unsere alte Wohnung eingebrochen wurde. Wir haben die Polizei geholt und Anzeige geschrieben. Unser direkter Nachbar verweigert jegliche Aussage. Noch am selben Tag haben wir unsere Vermieterin informiert und sie um Notsicherung der Tür gebeten. Diese weigert sich. Brav habe ich das der Polizei weitergeleitet.
Heute am Montag erfahre ich gleich mehrere Sachen. Unser direkter Nachbar räumt ein, dass er weiß, dass eine mehrköpfige Familie die Wohnung zum schlafen genutzt hat. (Heizungen wurden alle voll aufgedreht.) Ein anderer Nachbar berichtet, dass er den Einbruch bereits am Freitag mitbekommen und die Vermieterin informiert hat (da wir keinen Kontakt zu diesen Nachbar haben), diese war jedoch gleichgültig und meinte die Polizei soll erst morgen (samstag) gerufen werden. Daraufhin hat die Vermieterin eingeräumt, dass sie davon wusste, bzw. Unser direkter Nachbar angerufen und gefragt hat, ob die Familie dort schlafen darf. Diese hat es genehmigt weil "sie es nicht übers Herz gebracht hat."
Ich wiederhole mich: ich bin Fassungslos!
Sie hat denen erlaubt in unsere Wohnung einzubrechen! Damit hat die sich doch irgendwie strafbar gemacht, oder nicht?
Was kann ich jetzt tun? Ich denke, dass die Familie noch immer dort nächtigt und nutzt fleißig meinen Strom und Heizung!
Ich glaube, ich werde heute noch den Schlüsseldienst rufen. (Rechnung geht natürlich an die Vermieterin!) Das ist doch rechtens oder nicht?
Danke an alle die eine Antwort hinterlassen!
Mfg
7 Antworten
Was für ein Glück! Da die Wohnung leer steht, konnte Euch doch kein Schaden passieren. Wenn, dann wurde doch nur die Vermieterin geschädigt.
Der Einbruch wurde der Polizei gemeldet und von dieser wohl auch der Zeitpunkt festgestellt. Der Nachbar kann ggf. vor Gericht die Aussage nicht verweigern. Da könnt Ihr ganz beruhigt sein.
Lässt sich der Zeitpunkt des Einbruchs zeitlich also einigermaßen sicher eingrenzen, seid Ihr ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Schäden in der Wohnung und den Zustand der Wohnung bei Übergabe am 1.2. verantwortlich, denn natürlich sind alle Schäden durch die "neuen" Bewohner entstanden. Ist doch logisch, oder?
Konntest Du schon den Stromzähler ablesen? Der ist meistens außerhalb der Wohnung. Bei den Wasserzählern in der Wohnung wird wohl der Stand zählen, den Du Dir hoffentlich notiert hast, als Ihr die Wohnung verlassen habt.
Ansonsten, wenn es sich um elektronische Zähler handelt, sind, wie auch bei den Heizungszählern immer zwei Zählerstände je Monat gespeichert und so muss für Euch in der Abrechnung der Stand von Mitte Januar angewandt werden und nicht von Ende Januar.
Sollte es nicht möglich sein, diese Werte zu bekommen, kann aber jeder einzelne Verbrauch relativ genau abgegrenzt werden. Notfalls durch einen Gutachter, wenn Vermieterin meint, deswegen streiten zu müssen.
Das mit dem Schlüsseldienst lässt Du, sofern dem die Vermieterin nicht ausdrücklich zustimmt, denn schließlich ist es allein ihre Sache, dafür zu sorgen, dass niemand Unbefugter in die Wohnung eindringen kann.
Wäre es ein Einbruch gewesen zu einer Zeit, als Ihr noch drin gewohnt habt, hätte auch die Vermieterin für das neue Schloss sorgen müssen und nicht ihr.
Ich hab mir auch nochmal andere Kommentare und Antworten so durchgelesen.
Natürlich war es richtig, den Einbruch anzuzeigen. Es ist schließlich auch nicht Eure Sache, festzustellen, wer letztlich den Bruch begangen hat. Fakt ist, dass das Schloss aufgebrochen war und jemand sich in der Wohnung aufhält.
Die Anzeige bei der Polizei hilft Euch letztlich, wenn es um die Feststellung der Tatsache geht, das der Bruch zu Unrecht und ohne Eure Zustimmung begangen wurde. Schließlich könnte die Vermieter auch behaupten, Ihr hättet dem Bruch zugestimmt. Wäre zwar dreist, aber dann geht es wieder los...
Fristlose Kündigung, weil Ihr erfahren habt, dass die "Nachmieter" ohne Eure Zustimmung in die Wohnung eingelassen wurden, während Ihr dafür schon die Miete vollständig bezahlt habt. Der Mietgegenstand wurde dadurch von anderen, vermutlich wohl auch von der Vermieterin in Besitz genommen. Ihr konntet ab dem Moment der Besetzung nicht mehr frei darüber verfügen.
Die fristlose Kündigung zum Zeitpunkt des Einbruchs befreit Euch letztlich auch offiziell von allen Pflichten, die noch bezüglich des Zustands der Wohnung angestanden waren und auch von den anteiligen Betriebskosten ab diesem Zeitpunkt. Die Miete für Januar ist Euch anteilig zurück zu zahlen.
Die Wohnungsübergabe am kommenden Montag reduziert jetzt noch allenfalls auf die Rückgabe der Schlüssel und natürlich das Notieren der Zählerstände, die Ihr auf jeden Fall braucht, wenn es später darum geht, wieviel Euch die Vermieterin noch aufs Auge drücken will.
Die Kaution erhaltet Ihr, wie üblich, aber alle Schäden, die ggf. in der Wohnung zum Übergabezeitpunkt vorhanden sind, gehen jetzt natürlich zu Lasten der neuen "Bewohner", bzw. zu Lasten der Vermieterin, es sei denn es ist nachweisbar, dass ein Schaden schon war, bevor der Bruch stattfand.
Zum Text für eine fristlose Kündigung:
Hiermit kündigen wir das Mietverhältnis fristlos zum...
Durch den Einbruch und die darauf folgende und von Ihnen als Vermieterin geduldete Besetzung der gemieteten Wohnung wurde mir die Verfügungsgewalt über den Mietgegenstand zu diesem Zeitpunkt entzogen.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.
Und dann alles weitere in Ruhe mit der Vermieterin besprechen und regeln. Sollte sie irgendwie rum zicken, ab zum Anwalt!
So werde ich es machen. Vielen, vielen lieben Dank!
Fristlos Kündigen, fertig. Ihr seit nicht bereit Miete zu zahlen für eine Wohnung, die vom VM anderweitig ohne euer Einverständnis genutzt wird.
Da ihr ja scheinbar nicht mehr drin wohnt, kann euch das ja nur Recht sein.
Das Schloss würd ich nicht tauschen oder reparieren, das kann der VM machen.
Die fristlose Kündigung als Ergänzung ist bestimmt nicht verkehrt. Und darüber hinaus auch 100 % Zustimmung.
Ok. Und Was schreibe ich als Grund für die fristlose Kündigung? Genehmigung der Nutzung durch Dritte ohne mein Einverständnis? Oder zählt das schon unter unverletzlichkeit der Wohnung? Noch andere Vorschläge?
Würd ich anders schreiben.
Hiermit kündige ich die Wohnung(Adresse) Fristlos, da sie durch ihr Handeln das Vertrauensverhältnis in die Unverletzlichkeit der Wohnung zerstört haben, Sie haben bewusst Hausfriedensbruch zugelassen und Fremden Personen ohne vorherige Absprache mit Mir als derzeitigen Mieter zutritt zu meiner Wohnung gewährt, indem sie das Schloss aufgebrochen haben.
Ich bin bereit alle laufenden Anzeigen fallen zu lassen, wenn Sie die Fristlosen Kündigung Akzeptieren. Sollten Sie auf eine Fristgerechte Kündigung pochen, werde ich gegen Sie wegen Hausfriedensbuch und Unverletzlichkeit der Wohnung vorgehen.
Ich erwarte, das umgehend meine Kaution zurückgezahlt wird, für Schäden in der Wohnung komme ich nicht auf, die Tür wurde nicht durch mich beschädigt, sondern durch Ihre Besucher.
So oder so ähnlich würd ich das formulieren. Kann man noch etwas dran rumbasteln.
Also eine Straftat ist das definitiv.
Was du ihr da aber in Rechnung stellen kannst oder nicht, kann ich dir so nicht genau sagen, da solltest du einen Anwalt konsultieren
Faktisch ist hier Hausfriedensbruch begangen worden. Das ist ein Straftatbestand. Immerhin bist du noch Mieter und damit Besitzer der Wohnung. Dass du nicht mehr da gewohnt hast, spielt keine Rolle. Deshalb Strafanzeige bei der Polizei und fristlose Kündigung.
Nein, sie hat sich nicht strafbar gemacht. Strafbar gemacht haben sich die Eindringlinge.
Sie hat es ganz offensichtlich ermöglicht. Also ist das zumindest Beihilfe.
Ich täte ganz beruhigt meine Hausrat einbinden und die Ergebnisse aus der Anzeige abwarten.