Welche körperliche Gewalt darf man anwenden, wenn man in seine Wohnung/Haus kommt und darin einen Einbrecher überrascht (der einen nicht angreift)?

10 Antworten

Wenn er sich nicht wehrt, darfst du auch keine Gewalt anwenden.

Dann wartet ihr einfach auf die Polizei und alles ist gut.

Es muss ja nicht immer mit Blut und Knochenbrüchen enden.

Du darfst die Gewalt anwenden, die geeignet ist, den Angriff gegen dein Eigentum abzuwehren. Hier liegt eine Notwehrsituation vor. Gerichte haben sogar schon die Tötung eines Einbrechers als Notwehr eingestuft.

Man darf einen Einbrecher nur töten, wenn das eigene Leben auf dem Spiel steht, nicht weil einem gerade danach ist.

Wenn du aus Notwehr handelst, ist das ok. Wenn er dich nicht sieht und du ihm mit der Bratpfanne eine überziehst, weil du Angst hast, dass er dich entdeckt, dann ist das ok.


exxonvaldez  15.09.2019, 09:20

Wie willst du in Notwehr handeln, wenn du gar nicht angegriffen wirst?

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fortuneandlove  15.09.2019, 09:25
@exxonvaldez

Naja, wenn man z.B. nicht auf ihn achtet, weil man ihn nicht bemerkt hat, dann geht man in die Küche und man sieht plötzlich, wie er am Kühlschrank steht und sich bedient. Er hat dich aber nicht bemerkt.

Er könnte sich jetzt jederzeit umdrehen, wenn du zurückläufst, dann könnte er dich evtl. bemerken und dich mit einem Messer jagen.

Zufällig liegt eine Bratpfanne auf dem Tisch, also nimmst du sie, und haust ihn damit KO, damit du die Polizei anrufen kannst und er nicht abhaut oder dich angreift.

Du hast das recht, in solchen Fällen den Einbrecher festzuhalten.

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exxonvaldez  15.09.2019, 09:32
@fortuneandlove

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wo siehst du in dieser Situation:

man sieht plötzlich, wie er am Kühlschrank steht und sich bedient. Er hat dich aber nicht bemerkt.

einen gegenwärtigen Angriff?

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fortuneandlove  15.09.2019, 09:36
@exxonvaldez

Man kann auch warten, bis er einen entdeckt und angreift, bevor man ihn ausser Gefecht setzt. Ist aber nicht gerade eine schlaue variante. Wenn ein Einbrecher im Haus ist, kann man davon ausgehen, dass er zu Gewaltaten neigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich mit dem Bewohner zum Kaffe hinsetzt und versucht ein Kompromiss zu schliessen.

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fortuneandlove  15.09.2019, 09:48
@exxonvaldez

Hmm, ne glaube nicht. Ich habe ihn nicht eingeladen und auch nicht gefoltert. Gut ich gebe zu, dass man aus dem Haus rennen kann, ehe es zu auseinandersetzungen kommt.

Aber was ist, wenn ein Komplize in einem anderen Raum lauert und dich aufhält. Dann hast du es gleich mit 2 aufeinmal zu tun und dann hast du wirklich keine Chance mehr.

Da würde ich lieber diese Person niederschlagen und Riskiere nicht, von 2 Männer attakiert zu werden. Vielleicht habe ich ja eine Chance gegen einen und kann unversehrt das haus verlassen.

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Gewalt ist verboten. Du hast aber ein Jedermannsrecht den Einrecer bis zum eintreffen der Polizei festzusetzen.

Solltest Du unangemessen Gewalt anwenden machst Du Dich strafbar.

Du könntest aber auch den kürzeren ziehen, wenn Du schwächer bist, als der Einbrecher.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Stadewaeldchen  15.09.2019, 10:30
Gewalt ist verboten.

Hier liegt eine Notwehrsituation vor, daher darf er auch den Angriff gegen sein Eigentum mit Gewalt abwehren.

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lenny7571  16.09.2019, 17:59
@Stadewaeldchen

Hier liegt keine Notwehrsituation vor! In der Frage steht, dass der Einbrecher einen nicht angreift. Eine Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Den würde es hier nicht geben. Und dieser muss gegen einen selbst gehen. Alleine gegen das Eigentum reicht nicht aus. Du dürftest den Einbrecher aber nach 127 StPO festhalten bis die Polizei kommt. Es wäre höchstens der Notstand nach 34 StGB anwendbar, aber das kann man pauschal nicht sagen. Es gibt zu wenig Informationen

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Stadewaeldchen  16.09.2019, 18:20
@lenny7571
Eine Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus.

Richtig, aber deas muss nicht zwingend ein körperlicher Angriff sein, sondern kann auch ein Angriff auf andere geschützte Rechtsgüter, wie z.B. Eigentum, sein. Und den halte ich für gegeben.

Es gab schon Urteile, wo ein Einbrecher getötet wurde und der Richter auf Notwehr entschied.

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lenny7571  16.09.2019, 19:37
@Stadewaeldchen

Aber die Notwehrhandlung ist nicht angemessen, ganz einfach. Und nur weil du das für rechtmäßig hälst ist es noch lange nicht so.

Und bestimmte Situationen mit voraus gegangenen Urteilen zu vergleichen ist falsch. Jeder Fall hat andere Bedingungen. Das töten oder verletzen steht hier außer Verhältnis.

Hier kommt nur die Rechtfertigung nach 127 StPo in Frage.

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Stadewaeldchen  16.09.2019, 19:47
@lenny7571
Aber die Notwehrhandlung ist nicht angemessen,

Ein Angemessenheitsgrundsatz gibt es in dem Sinne bei der Notwehr nicht. Das Mittel, das ich einsetze muss geeignet sein den Angriff auf das Rechtsgut abzuwehren.

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lenny7571  16.09.2019, 20:03
@Stadewaeldchen

Ein Notwehrhandlung müsste u.a erforderlich sein. Das heißt, wie du schon teilweise geschrieben hast, geeignet sein. Aber diese Handlung müsste aber auch das mildeste, geeignete Mittel sein. In der Situation, ist das mildeste geeignete Mittel die Gefahr für dein Eigentum abzuwehren das Festhalten des Täters. Wie auch in der Frage stand, greift dieser dich nicht an. Festhalten genügt vollkommen, bis die Polizei kommt.

Wenn dieser allerdings dich dabei verletzen will und sich wehrt, sieht das wieder ein bisschen anders aus, aber wie gesagt diese hier vom Fragnsteller Situation gibt zu wenig Informationen her.

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Stadewaeldchen  16.09.2019, 20:08
@lenny7571
In der Situation, ist das mildeste geeignete Mittel die Gefahr für dein Eigentum abzuwehren das Festhalten des Täters

Kommt drauf an, wenn der Einbrecher ein Kleiderschrank ist und bei einem kleinen Huzelmännchen einbricht ist das mit dem Festhalten unter Umständen schwierig. Da kann man dann schon mal die Bratpfanne zu Hilfe nehmen.

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lenny7571  16.09.2019, 20:17
@Stadewaeldchen

Ich hab doch gesagt, dass der Sachverhalt nicht genug Informationen her gibt. Aber nochmal, laut dem Fragensteller greift der Einbrecher nicht an bzw. stellt keine Gefahr für Leib und Leben dar. Man könnte theoretisch diesen auch einfach einschließen bis die Polizei kommt. Ist das nicht mal ein Vorschlag?

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Stadewaeldchen  16.09.2019, 20:18
@lenny7571
Man könnte theoretisch diesen auch einfach einschließen bis die Polizei kommt. Ist das nicht mal ein Vorschlag?

Könnte man durchaus. Ist ja keine Frage ob Notwehr oder Jedermannsrecht. Jedermannsrecht nach 127 greift in jdem Fall.

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lenny7571  16.09.2019, 20:29
@Stadewaeldchen

Ja hier würde ich aber eher sagen das 127 stpo anzuwenden ist. Notwehr wenn der Täter einen offensiv angeht oder verhindern möchte das man ihn festhält, aber nur dann.Die Information gibt es leider nicht, nur das der Einbrecher nicht angreift.

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du kannst ihn festhalten bis die polizei kommt wenn du in der lage bist