Darf man ein telefonat unwissend eines Teilnehmers belauschen?
Ist es erlaubt, jemanden aus einer Besprechung heraus anzurufen, dabei den Lautsprecher aktiviert zu haben so dass alle Besprechungsteilnehmer unwissend dem Angerufenen zuhören.? Glaub dies ist mir heute passiert, wurde geschäftlich von einer Kollegin angerufen, und da ich sie kenne habe ich mit relativ relativ lockerer Stimme die nichtrealisierbarkeit ihres Anliegen geantwortet, (im Hintergrund war ein leichtes Rauschen sowie leise Stimmen zu hören) als ich noch nen Witz machte hörte ich ebenfalls aus dem Hintergrund ein Lachen, dann ein klicken und das Rauschen war weg und die Kollegin plötzlich lauter und deutlich zu verstehen.
Eine Stunde später bekam ich eine E-Mail eines höheren Vorgesetzten, ob die dringlichkeit des Themas überhaupt bei mir angekommen sei. Jetzt frag ich mich, ob meine Kollegin überhaupt das recht hatte (hätte) mich darüber im unwissendem zu lassen.
6 Antworten
Also, was deine Kollegin gemacht hat, ist nicht nur eine Schweinerei sondern auch verboten :-)
hierzu:
http://www.nuernberger-schluender.de/wp-content/uploads/Mithoeren.pdf
Bundesverfassungsgericht:
Ohne Einwilligung ist Mithören am Telefon unzulässig
(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Okt
ober 2002, Aktenzeichen: I
BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98)
Immer wieder hören Dritte über den Lautsprecher oder einen Zweithörer ohne Wissen des anderen Gesprächspartners Telefongespräche mit, um
später in einem Zivilprozess als Zeugepräsentiert werden zu können. Die Gerichte hatten zwar alle mehr oder weniger Bedenken
geäußert, ob solche Zeugenaussagen verwertet werden
dürfen. Ein Großteil der Gerichte, auchder Bundesgerichtshof, hatten bis zuletzt aber keine grundsätzlichen Einwände gegen derartige
Zeugenaussagen, weil das Mithören an modernen Telefongeräten einfach geworden und daher weit verbreitet ist. Die Gerichte gingen daher zumeist davon aus, dass der Gesprächspartner,der nicht möchte, dass jemand mithört, sich das aus drücklich verbitten kann. Nur das
Bundesarbeitsgerichthielt das Mithören für unzulässig.
Gruß
Henzy
Danke, sehr interessant (ein bischen ein Graubereich das Thema)
Das ist IMHO die falsche Frage. Wenn ein Gericht es als unzulässig einstuft, dann ist es strafbar. Welchen Sinn würde es sonst machen, dass das Gericht es als unzulässig einstuft? Warum das Gericht es unzulässig einstuft weiß ich nicht, denn ich habe die Begründung nicht gelesen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die Begründung dahin geht, dass wenn X bei Y anruft, Y davon ausgeht, nur mit X zu reden und nicht auch noch mit Z, Y also über diese Tatsache getäuscht wird.
Um jetzt nicht abzuschweifen (wie du das gerne tust) kommen wir mal zurück zum Punkt. Hier ging es um ein Telefonat und nicht um einen Wohnungsmietvertrag. Was hier im Raum steht, ist die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und das ist ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Vertraulichkeit_des_Wortes
Richtig!! Von Aufnahme habe auch ich nicht gesprochen. Im Gesetz steht neben die Aufnahme aber auch folgendes:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
- 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört
Was jetzt im Raum steht ist, ob der Lautsprecher ein Abhörgerät ist oder nicht. Da sind die Gerichte sich bislang nicht einig.
z.B. Die III. Strafkammer des Obergerichts in der Schweiz.
Ich zitiere http://www.nzz.ch/zuerich/ist-der-lautsprecher-ein-abhoergeraet-1.18351937
Wer ein fremdes, nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung sämtlicher Beteiligter mit einem Abhörgerät mitlauscht, der wird auf Antrag bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch, und der vermeintlich simple Tatbestand birgt so manche Tücken. Unklar ist etwa, was alles unter die Bezeichnung «Abhörgerät» fällt – und was eben nicht. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem guten alten Telefonlautsprecher? Darüber herrscht, zumindest in der Rechtswissenschaft, alles andere als Klarheit, und diese Frage soll nun geklärt werden. Die III. Strafkammer des Obergerichts heisst die Beschwerde eines dergestalt «Abgehörten» gut und hebt die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Der Sachverhalt müsse abgeklärt werden, so das Gericht, und zwar dem Grundsatz folgend, dass die Staatsanwaltschaft im Zweifel Anklage zu erheben beziehungsweise zu untersuchen hat. Es obliegt dann den Gerichten, einen Beschuldigten im Zweifel freizusprechen: in dubio pro reo.
Ich kann den Menschen hier doch nicht einfach dir überlassen.... die Menschen wären dann verlassen. Wenn ein Gericht dir nämlich sagt, dass XY nicht zulässig sei, dann ist das für dich noch lange kein Grund es zu unterlassen, es sei denn du würdest bestraft werden.
Es ist wohl unzulässig.....damit (leider) aber noch nicht strafbar. Aber dieses Kollegenschwein würde ich auflaufen lassen - gute Täubchen kommen bekanntlich wieder :-)
Siehe: Art. 10 Abs. 1 GG, §§ 88 Abs. 1 TKG, 206 StGB!
Ist es erlaubt, jemanden aus einer Besprechung heraus anzurufen, dabei
den Lautsprecher aktiviert zu haben so dass alle Besprechungsteilnehmer
unwissend dem Angerufenen zuhören.?
NEIN!
Dein Nein ist richtig. Die Gesetze auf die du hierzu verweist, spielen allerdings keine Rolle. Das BVerfG stellt bei der Feststellung der Unzulässigkeit des Mithörens auf eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG ab. Dies gilt zumindest für die Verwertung einer Zeugenaussage zum Mithören als Beweis.
Das kann überaus peinlich werden:
Legal oder illegal weiß ich nicht. Der normale Menschenverstand bzw. Anstand sagt jedoch eigentlich, dass das nicht in Ordnung ist, oder?
Ja schon, es geht aber um ne Menge Geld und Auslieferverzug, da ticken dann alle ein bischen anders.
Ja du darfst aber es nicht aufzeichnen solange du nur belauscht es ist keine Straftat
Also strafbar?