Darf man ein "Geschenk" zurückfordern?

2 Antworten

Ich weiß nicht wie gut du dich mit deinem Bekannten verstehst und warum du daraus so ein großes Thema machst, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Geschenkt hat er es dir nicht, sei doch einfach ehrlich, damit du kein schlechtes Gewissen hast. Sag ihm, dass du es reparieren lassen hast und falls er das Gerät wiederhaben möchte, soll er dir den Preis der Reparatur zahlen.

darknezz112 
Fragesteller
 19.03.2021, 12:52

Er sagte zu mir, dass er es nicht mehr möchte und ich damit machen soll, was ich will. Auch auf mehrfache Nachfrage hin wurde dies wiederholt bestätigt. Somit ist es für mich schon eine Art Geschenk gewesen

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lulsk  19.03.2021, 12:54
@darknezz112

Ja.. aber anscheinend machst du dir weiterhin Gedanken darüber, sonst hättest du diese Frage hier nicht reingestellt. Das ist eben eine unangenehme Situation, entweder hält er seine Worte oder nicht, wir kennen ihn nicht.

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§ 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

(1) 1Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 

2Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. 

3Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung