Darf man eigentlich die Polizei einfach so filmen, wenn Ihnen gerade unrecht getan wird?

3 Antworten

Nach meiner Rechtsauffassung verstößt das Filmen eines Polizeieinsatzes regelmäßig nicht gegen geltendes Recht.

  1. Geht es in § 201 StGB um das gesprochene Wort, so das maximal die Tonaufnahme verboten werden könnte.
  2. Halte ich auch das für nicht haltbar (und die Gerichte mehrzählig auch nicht), da ein Polizeieinsatz eine Quasi-Öffentlichkeit hat und das gesprochene Wort hier in den meisten Fällen nicht als vertraulich gewertetet werden kann, zumal die Polizei hier primär als Amtsträger auftritt und nicht als Privatperson.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wer ist "man"? Wer ist "Ihnen"?

Ansonsten: Kann man so nicht sagen. Ton muss auf jeden Fall weg. Der Rest ist immer grenzwertig.

Den Ton darf man nicht aufnahmen dabei.

Und da kein Mensch mehr über sowas wie eine altmodische, museumsreife, fas geradezu prähistorische Kamera verfügt, die neben dem Bild den Ton eben nicht aufzunehmen in der Lage ist, nein, darf man nicht.