Vom Nachbar zur Unrecht beschuldigt werden?

8 Antworten

Ja und das lässt sich leicht beweisen. Denn an der Delle würden mikroskopisch kleine Partikel gefunden werden, wo man feststellen kann ob sie von deinem Auto stammen.

Passen die Lackpartikel nicht zu deinem Typ Auto, den du fährst, ist der Fall klar und dein Wagen muss nicht mal untersucht werden.

Du hast also nichts zu befürchten, wenn du es nicht warst. Denn es lässt sich eben sehr leicht beweisen. Würde es der Zufall wollen, dass tatsächlich ein gleicher Wagen wie deiner die Delle gemacht hat.

Dann würde dein Wagen auch untersucht, denn du hättest diese Partikel von seinem Auto auch an deinem und wenn die Höhe stimmt. Der Schaden also so möglich war, dann sieht man das halt auch.

Das ist nicht einmal aufwendig und im Nu gemacht und der Fall erledigt. Kostet dich nichts, wenn du es nicht warst, sonst wird es aber dann halt teurer, als wenn du einfach beim Nachbarn geklingelt hättest und für dein Missgeschick gerade gestanden wärest.

Denn es gilt dann als Fahrerflucht.

Dabei wird nichts heraus kommen wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann.

Es sei denn an deinem Fahrzeug befinden sich Spuren etc.

Dein Nachbar macht sich aber selbst strafbar wenn er dich einer Straftat bezichtigt.

Nur wenn der Nachbar Lack von seinem Auto abkratzt und an dein Auto dran macht.l


michi57319  12.04.2022, 23:25

Das ist ziemlich ersichtlich und damit katapultiert sich der Nachbar selbst aus dem Sattel.

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Prinzessle  12.04.2022, 23:33
@michi57319

Das wäre in der Tat eine dumme Aktion. Allerdings muss man die Farbe von Auge nicht sehen. Es lässt sich forensisch recht einfach feststellen und wird in einem solchen Fall auch gemacht.

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michi57319  12.04.2022, 23:36
@Prinzessle

Die Farbe alleine ist nicht entscheidend, wenn du schon die Forensik ins Spiel bringst. Der Nachbar müsste schon das Auto an seinem eigenen so vorbeischieben, dass es einen Abrieb gibt. Ein Ding der Unmöglichkeit. Und wer da gegen wen gefahren ist, lässt sich sehr leicht feststellen.

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Prinzessle  12.04.2022, 23:36
@Prinzessle

Und zwar an der Delle des Klägers. Bliebe dann allerdings noch zu klären, wer, wem reinfuhr. Das wäre dann eine weitere Geschichte.

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Natürlich muss es bewiesen werden, wir sind in keinem 3-Welt Land.

innocentes donec probetur nocens

Und: Er beschuldigt dich nur zu unrecht wenn du es nicht warst, das weißt nur du.

Er beschuldigt dich, er ist in der Beweispflicht.

LG.