autokäufer (privat) verklagt wegen verschwiegens?

5 Antworten

Da musst du dir keine ernsten Gedanken drüber machen. Der Schaden war bei Kauf sichtbar und er hat es nicht bemängelt. Außerdem gab es in den letzten 6 Monaten innerhalb von Deutschland viele Hagel-Unwetter.

Glaube nicht, dass er da was machen kann, da es ein offensichtlicher Mangel war.

Er hätte selber sehen können/müssen das das Auto einen Hagelschaden aufweist der ja von außen ja sichtbar ist. Von einem versteckten Mangel bzw. Verschwiegenheit spricht man nur, wenn der Schaden nicht auffällt bzw. Nicht erkenntlich ist.

Zudem muss berücksichtigt werden das es sich hier um ein gebrauchtes Auto handelt und dinge wie steinschlänge bzw. Hagelschlag hier völlig normal sind und in kauf genommen werden müssen. Vor allem gab es den Schaden schon vor einem Monat, wieso meldet er sich erst jetzt?

Bin mir ziemlich sicher dass er keinen Anspruch auf Schadenersatz hat und einfach nur ein Ar*** ist :). Kenne mich da aber nicht 100 Prozentig aus, schau nochmal im Vertrag nach oder google es nochmal.

Liebe Grüße und Hoffe konnte dir einwenig helfen!

ChristinaIs 
Fragesteller
 21.07.2019, 21:51

ja genau so sehe ich das auch sogar vor 6 Monaten hat er es gekauft da kann bis dahin wieder einiges passiert sein vielen lieben dank:)

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Ist es denn ein beseitigter Hagelschaden, das Fahrzeug wurde also ausgebeult, teillackiert und eventuell wurden Teile getauscht? Oder sind jetzt noch einfach Dellen vorhanden?

Bei ersterem Fall hättest du darauf hinweisen müssen ähnlich wie bei einem Unfallwagen. Denn der Interessent kann ja dem Wagen nicht unbedingt ansehen, dass die umfangreichen Maßnahmen durchgeführt wurden.

Im zweiten Fall – der Schaden ist also nicht behoben und noch sichtbar – hätte der Interessent genauer das Fahrzeug begutachten müssen, da es ja ein offensichtlicher Schaden ist, der nicht versteckt war, den er bei genauer Begutachtung ohne weiteres sofort hätte erkennen können. Darauf kann er dich normalerweise nicht festnageln im Nachhinein. Das ist seine eigene Schuld, da er bei der Besichtigung zu nachlässig war.

T3Fahrer

Hi,

so einfach nicht. Du hast ihm ja die Dellen nicht verschwiegen richtig?

Generell muss man das aber differenziert betrachten, der Fall dürfte für dich vielleicht eine gute Auslegung durch einen Rechtsanwalt darstellen: https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-verkauft-mit-Hagelschaden,-aber-nicht-explizit-angegeben--f273611.html

ChristinaIs 
Fragesteller
 21.07.2019, 21:47

naja die dellen sind kaum sichtbar, deshalb habe ich es nicht direkt als hagelschaden bezeichnet ist nunmal kein Neuwagen. ich habe auf dem vertrag nicht geschrieben ohne gewähr. das ärgert mich jetzt. aber nach einem halben jahr könnte es auch gehagelt haben. wie kann er überhaupt beweisen das der schaden von mir ist?:/

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TW1920  21.07.2019, 21:50
@ChristinaIs

Tja, das müsste er dir beweisen. Wie er das machen will nach einem halben Jahr ist das eine, kann sich aber dennoch hinziehen. Welche Klauseln hast du denn aufgenommen im Kaufvertrag?

So etwas wie "gekauft wie gesehen"?

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ChristinaIs 
Fragesteller
 21.07.2019, 21:52
@TW1920

ich habe nicht viel reingeschreiben da mein auto einwandfrei ist habe bei mängel nur geschrieben siehe serviceheft. mehr eigentlich nicht.

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TW1920  21.07.2019, 21:54
@ChristinaIs

Oh - naja, nach der Zeit wird es schwierig nach der Zeit, aber ich würde es mal gelassen nehmen. Im Notfall hilft hier aber nur ein Anwalt.

Was sagt denn der Käufer?

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ChristinaIs 
Fragesteller
 21.07.2019, 22:03
@TW1920

der käufer sagt ich habe den hagelschaden verschwiegen und will jetzt preisminderung verlangen.

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TW1920  21.07.2019, 22:41
@ChristinaIs

Ich würde es mal probieren, dem Käufer mitzuteilen, dass du nichts verschwiegen hast, das Fahrzeug verkauft wurde wie gesehen. Sag ihm, dass es keine versteckten Mängel gibt und er über die Dellen beim Kauf Bescheid wusste und nach der Zeit du auch nicht sicherstellen kannst, dass die jetzt erst monierten Dellen nicht erst nach dem kauf hinzugekommen sind. Also einfach abwimmeln.

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Dann soll er dir das mal beweisen