Darf man drausen kiffen?

3 Antworten

50 Gramm draußen wäre weiterhin eine Straftat!. Volljährige Personen, dürfen seit dem 01. April 2024 zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Bis 30 Gramm, würde es als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit gelten, ab 30 Gramm in der Öffentlichkeit als Straftat. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist prinzipiell erlaubt, jedoch gibt es sogenannte Schutzzonen, in denen er nicht erlaubt ist. Eine Schutzzone besteht 100 Meter um den Eingang von Kindergärten, von Schulen, von Sportstätten sowie in Fußgängerzonen. In Fußgängerzonen darf zwischen 7.00 und 20.00 Uhr kein Konsum stattfinden. Auch hat das Gesetz Lücken. Es ist zum Beispiel nicht klar, ob sich die 100 Meter im Gesetz auf den Fußweg oder auf die Luftlinie um diese Einrichtungen beziehen. Das sind noch offene Fragen, welche durch die Gerichte entschieden werden müssen.

Mfg

Du darfst maximal 25 Gramm dabeihaben und insgesamt maximal 50g zuhause.

Also nicht 25g dabeihaben und dann nochmal 50g zuhause, sondern 25g am Mann und 25g zuhause.

Öffentlich kiffen darfst Du 100m entfernt von Kitas und Schulen und nicht in deren Suchtweite oder in der unmittelbaren Nähe von Kindern und Minderjährigen.

Bubatzkarte.de hilft weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

Du darfst wenn du volljährig bist im öffentlichen Raum bis zu 25g dabei haben und auch rauchen, außer in Fußgängerzonen und in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen.