Darf man Dino-Knochen behalten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst etwas Klugscheißerei: es gibt heute keine Dinosaurierknochen mehr. Die Knochensubstanz wird bei der Fossilisation vollständig mineralisiert, nur so kann sie überhaupt erst die Jahrmillionen überdauern. Die Knochen werden also im Laufe der Zeit zu Stein.

Wenn du nun ein Dinosaurierfossil findest, kommt es auf die Umstände an, ob du es behalten darfst oder nicht. In Deutschland ist das relativ klar geregelt: dort gehören alle herrenlosen Sachen zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundbesitzer, wo die Sache gefunden wurde. Besitzt die Sache jedoch einen hohen wissenschaftlichen, künstlerischen oder sonstigen für die Allgemeinheit wichtigen Wert, gehört sie dem Land.

Findest du nun also ein relativ häufiges Fossil, also zum Beispiel einen Zahn eines relativ häufigen Dinosauriers, von dem bereits dutzende Exemplare in den Museen verstauben, besteht kein öffentliches Interesse an dem Fossil - und wenn auch der Grundbesitzer nichts dagegen hat, darfst du deinen Fund behalten.

Ist das Fossil jedoch ein sehr gut erhaltenes Fossil einer seltenen oder noch gar nicht bekannten Art, wird der Staat Anspruch darauf erheben und es einem Institut zur Erforschung übergeben. Du hast dann allerdings trotzdem etwas davon, wenn auch nicht finanziell oder eigentumsrechtlich: die Entdecker solcher wertvollen Fossilien werden, sofern es sich tatsächlich um eine neue Art handelt, bei der Benennung manchmal von den Forschern mit einbezogen - und so kann das Tier dann vielleicht deinen Namen erhalten oder du mir ihm geehrt werden.

In Deutschland gilt der rechtliche Grundsatz, dass das Allgemeinwohl und das öffentliche Interesse immer über den Interessen des Einzelnen stehen. Das ist auch gut so, finde ich. So wird verhindert, dass sich Privatpersonen an Dingen bereichern, die von kulturellem Wert sind.

In anderen Ländern ist die Rechtslage allerdings natürlich anders. Dinosaurierfunde sind in Deutschland ja vergleichsweise selten, aber in anderen Teilen der Welt sind ihre Fossilien derart häufig, dass du selbstgemachte Funde in der Regel sogar behalten darfst. Manchmal brauchst du dafür natürlich eine behördliche Genehmigung, manchmal nur die Genehmigung des Grundstückeigentümers, manchmal winkt der Zoll die Fossilien ungeprüft durch und lässt dich damit ausreißen, manchmal werden aber auch hohe Zollgebühren fällig, wenn du die Fossilien mit nach Deutschland nehmen willst. Du müsstest dich also vor Ort genau informieren, wie das da von den Behörden gehandhabt wird, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Umfassende Recherchen für meinen Roman über Dinosaurier.
MarkusPK  28.07.2019, 12:13

Danke für den Stern!

0

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass herrenlose Sachen, und um solche handelt es sich in der Regel bei archäologischen Funden, zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundeigentümer gehören. Besitzen diese Funde jedoch eine hervorragende wissenschaftliche Bedeutung, so gehören sie bei der Auffindung der Allgemeinheit, das heißt dem Land. Der Finder hat Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nicht am materiellen Wert des Fundes, sondern an seinem Aufwand bemisst.

ZweiTassenKaffe 
Fragesteller
 26.07.2019, 21:11

Toll. Und die Museen bekommen die dann quasi geschenkt oder für "kleines" Geld und machen dann durch die Ticket einnahmen Geld

0