Darf man den PEN-Leiter auch erst in der Unterverteilung auftrennen oder darf er nur im Einspeisepunkt (HAK) oder der Hauptverteilung separiert werden?

3 Antworten

Es kommt darauf an was installiert/erneuert/geändert wird.

Bei Neuanlagen wird i.d.R. im HAK auf TN-S aufgesplittet.

Wird die Zähleranlage erneuert sollte ebenfalls im HAK der PEN getrennt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass nicht jede Steigeleitung erneuert werden kann, hier wäre ein „Zwitter“ TN-CS in der Form zu installieren, dass der PEN tatsächlich erst in den UVs aufgeteilt wird. In die Zähleranlage wird L1, L2 ,L3, N und PEN geführt. Mit jedem Austausch einer Steigeleitung wird der entsprechende Anlagenteil auf TN-S umgerüstet. Wenn die letzte Steigeleitung gewechselt wurde wird der PEN zum PE und die Anlage ist dann kompl. auf TN-S umgestellt.

Wenn die Zähleranlage im TN-C-System ausgerüstet ist und erstmal nur die Steigeleitung(en) ausgetauscht werden, sollte die Aufteilung hinter dem/den Zähler(n) durchgeführt werden.

also die aktuellen teschnischen anschlussbestimmungen (TAB) sehen vor, dass die auftrennung zwischen PE und N im TN-C/S netz an der ersten klemmstelle im Haus zu erfolgen hat. das wäre dann, sofern er im Haus sitzt, der Hausanschlusskasten. ist er außerhalb des hauses, dann wäre es der untere Zähleranschlussraum, wo sich die Sammelschienen befinden.

bei einer Altanlage, wo die aufteilung noch nicht unter dem Zähler ist, kann man zur not noch mit einem gemeinsamen PEN weiter gehen, sofern der Querschnitt nicht geringer als 10 mm² ist... optimal ist es aber nicht.

lg, Anna

AnkaK  29.11.2021, 22:51

Ist das heute (3 Jahre später) immer noch so oder gibt es inzwischen ein Muss zum austauschen der Steigleitungen?

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Peppie85  30.11.2021, 12:55
@AnkaK

wichtig ist eben die frage, wo zum ersten mal zwischen PE und N aufgeteilt wurde. ab dieser stelle dürfen sie nicht mehr zusammen geführt werden.

lg, anna

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Mittlerweile schrieb nahezu jeder Netzversorger die Aufsplittung im HAK vor.

Mit der neuen VDE AR-N 4100 sind aber die vom Betreiber festgelegten Regelungen in der TAB sowieso überholt. Den Inhalt hab ich mir aber noch nicht durchgelesen...

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100

https://www.elektro.net/107382/neue-vde-ar-n-4100-tar-niederspannung-in-kraft/

Sokloresz 
Fragesteller
 18.05.2019, 21:34

heißen die Neufassungen jetzt TAR statt TAB oder gibt es die noch?

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RareDevil  18.05.2019, 21:44
@Sokloresz

So wie ich das verstehe, sind die TAR die Grundlage der TAB . Die TAB gibt es noch, aber viele technische Grundlagen sind jetzt allgemein für alle verbindlich in der neuen VDE geregelt, und nicht mehr auf Netzbetreiberseite in den TAB der jeweiligen Netzbetreiber bzw derren Ergänzugen der TAB. Ist jedoch nicht mein Alltagsgeschäft. Da hab ich mich nur aus Neugier mal bisschen eingelesen... Leider also nur Halbwissen...

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RareDevil  18.05.2019, 21:48
@RareDevil

Ergänzung:

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 28. April 2017 den Entwurf der Technische Anschlussregeln Niederspannung veröffentlicht. [3] Darin wird die Struktur des Normenwerks für den Anschluss von Anlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb neu geregelt. Zukünftig wird der Technische Teil als bundeseinheitliches Vorschriftenwerk als VDE-Anwendungsregeln (TAR) festgelegt. Dazu kommen noch spezifische TAB der einzelnen Netzbetreiber, die vor allem organisatorische Festlegungen beinhalten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anschlussbedingungen

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ProfDrDrStrom  18.05.2019, 22:43
Mit der neuen VDE AR-N 4100 sind aber die vom Betreiber festgelegten Regelungen in der TAB sowieso überholt.

Das sehe ich eben nicht so.

Die TAB gibt besondere Regeln für das entsprechende Netz vor. Ich gehe davon aus das sich AR4100 und die aktuellen TABs (2019) ergänzen und nicht widersprechen, dennoch hat der Netzbetreiber die Deutungshoheit über sein Netz.

Sollten die TABs der AR 4100 widersprechen, würde ich in Abstimmung mit dem EVU der TAB folgen (offensichtliche Sicherheitsbedenken mal ausgeklammert).

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RareDevil  19.05.2019, 09:34
@ProfDrDrStrom

Hab gerade gesehen, das der Artikel der Elektro.net, den ich verlinkt habe, ja nur mit Abo zu lesen ist. Aber Du hast doch das Abo, oder? Heftausgabe 7/2019 ist der Ursprungsartikel. Da steht unter anderem:

Die neue TAB wird
weitgehend auf technische Anforderungen
verzichten, da diese sich jetzt in der einheitlich
gültigen TAR wiederfinden.
Die TAB beschränkt sich hauptsächlich auf
organisatorische Inhalte. Im Bereich technischer
Inhalte enthält sie Verweise auf die TAR
mit weiterführenden erklärenden Ausführungen.

Die TAB2007 ist also auch überarbeitet, und dafür eben die neue VDE (TAR) in Kraft getreten. Ich verstehe es so, das diese jetzt allgemein gültig für alle ist.

So auch der erste Artikel in der 6/2019, wo unter anderem folgendes steht:

Parallel zur VDE-AR-N 4100 wird der Bundesmusterwortlaut
der TAB 2019 erscheinen.
Die TAB sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen
und Anschlussnutzungsverhältnissen
gemäß Niederspannungsanschlussverordnung
(NAV). Teilweise enthält die TAB
zwar weiterhin technische Hinweise, allerdings
haben diese künftig erklärenden Charakter:
Verbindlich ist die VDE-AR-N 4100.

Da lese ich raus, das in den TAB-Zusätzen der Netzbetreiber keine technischen eigenen Regelungen mehr statthaft sind, wenn diese bereits in der VDE....4100 geregelt sind... Oder?

Zitate aus den jeweiligen Artikeln der Elektro.NET....

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ProfDrDrStrom  19.05.2019, 10:08
@RareDevil

Habe das de- und das VDE-Abo. Ich werde mir die Details dann auch mal durchlesen.

Wobei aus meinem Kommentar dann nur der letzte Satz zu streichen wäre.

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