Darf man auf Versailles Fotos machen?

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Unabhängig von Versailles solltest Du beachten, dass es in Frankreich keine sogenannte Panoramafreiheit gibt.

"In Frankreich gilt die Panoramafreiheit in diesem Sinne nicht. Sollte also der Inhaber des Urheberrechtes des Gebäudes, welches Sie fotografieren und dann nutzen wollen, nicht bereits seit 70 Jahren verstorben sein, dann könnte er selber bzw. seine Erben unter Umständen Urheberrechte herleiten. Auch hier sollten Sie den Einzelfall prüfen. Unabhängig von der Frage, ob das Panoramaprinzip in Frankreich besteht, stellt sich allerdings die Frage, ob dies für Sie überhaupt relevant ist. Sollten Sie die Fotos nämlich lediglich in Deutschland verwenden wollen, so wären deutsche Gerichte gem. Art. 5 der EG-Verordnung Nr. 44/2001 international zuständig und würden aufgrund der Regelungen des internationalen Privatrechtes deutsches Recht als das Recht des Ortes, an dem die Verwendung vorgenommen wurde, und damit u.a. § 59 UrhG anwenden. Nach diesem gälte dann ja wiederum das Panoramaprinzip. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, Fotos im Internet zu verbreiten, so sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass sich in diesem Falle die Bestimmung des Verwendungsortes durchaus komplex gestaltet und Sie sich daher mit den einzelnen nationalen Rechtsnormen auseinandersetzen müssten."

LegionIM  30.08.2010, 20:10

Würd gern die Quelle angeben, aber der Link kommt nicht durch. Einfach mal nach "Panoramafreiheit Frankreich" googeln. Frag einen Anwalt punkt de, wäre der entsprechende Artikel.

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Wenn es um den Park und die Gebäude von außen geht, auf jeden Fall. Im Gebäude kann es Einschränkungen geben, das ist dann aber am Eingang gekennzeichnet.

klar.wieso nicht

aesculap83  29.08.2010, 12:05

Bist du dir da so sicher?

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