Darf man als Polizist schlagen/boxen?

6 Antworten

Auch Polizeibeamte, dürfen selbstverständlich Notwehr (Paragraph 32 StGB) üben, sofern ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt. Im Gesetzestext heißt es: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden". Die Frage die sich stellt ist, wo der "gegenwärtige rechtswidrige Angriff" beginnt und dass ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe NICHT erst dann der Fall, wenn man bereits einen Schlag oder einen Tritt des Angreifers abbekommen hat sondern es genügt, dass dieses unmittelbar bevorstehend ist. Sobald also jemand die Hand gegenüber einem erhebt, darf man stets Notwehr üben, egal ob als Polizeibeamter oder als "Normalperson".

Mfg.

furbo  19.12.2020, 08:20

Nicht schlecht geschrieben, du lässt aber einen wichtigen Aspekt unbeachtet:

Das, was du als Notwehr des Polizeibeamten beschreibst, fusst nicht auf dem § 32 StGB, sondern auf dem Polizei- und Verwaltungsrecht. Polizeibeamte üben in Ausübung ihres Amtes keine Notwehr aus.

Jeder gewalttätige Angriff stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Diese Störung zu bekämpfen ist originäre Polizeiaufgabe. Greift eine Person einen Dritten oder den Polizeibeamten an, bekämpft der Polizeibeamte diesen Angriff mit unmittelbarem Zwang. Behördendeutsch: Sofortvollzug, zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsaktes ohne vorherigen VA und Androhung.

Letztlich ist die Aktion des Polizeibeamten mit der in einer Notwehrsituation vergleichbar.

Aber gewaltiger Unterschied zur Notwehr: Die Handlung des Polizeibeamten auf Verwaltungsrecht muss verhältnismäßig sein, die des Verteidigers in der Notwehr nicht.

Es mussten sogar schon Gerichte darüber urteilen, ob ein Pokizeibeamter überhaupt Notwehrrecht in Anspruch nehmen dürfen. Ja, sie dürfen.

Das Notwehrrecht des Polizeibeamten könnte man als Netz sehen, das den Polizeibeamten auffängt, wenn er durch das Polizeirecht durchfällt.

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Der Polizist darf Angriffe auf Rechtsgüter, also auch körperliche Angriffe, abwehren. Dazu zählen auch Schläge.

Notwehrrecht kommt aber i.d.R. nicht zur Anwendung. Der Polizeibeamte bezieht seine Befugnis aus dem Polizeirecht.

Natürlich darf er das, solange es eben Notwehr ist.

Phil3331 
Fragesteller
 19.12.2020, 00:31

Gilt Notwehr dann wenn, die Chance besteht dass ich nur verletzt werde? oder Gilt Notwehr nur dann, wenn ich in Lebensgefahr bin bzw sehr schwer verletzt werden könnte?

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Timo1234w5  19.12.2020, 00:41
@Phil3331

§32 Abs. 2 StGB:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das heißt es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss einen Angriff gegen den in Notwer handelnden oder einen dritten geben
  2. Dieser Angriff muss gegenwärtig sein, d.h. nicht ein vergangener Angriff (Stichwort Rache, Selbstjustiz) und es zählt auch nicht, wenn man weiß dass ein entsprechender Angriff geplant ist
  3. Dieser Angriff muss rechtswidrig sein, d.h. so durchgeführt werden, dass er gegen ein Gesetz verstößt (wobei mir kein Beispiel einfällt, wo das nicht so wäre)
  4. Die Verteidigung darf nur dem Zweck dienen, diesen Angriff abzuwehren

§32 Abs. 1 greift immer dann, wenn diese vier Punkte erfüllt sind, egal wie hoch die zu erwartenden Schäden sind. Die Notwehr muss natürlich verhältnismäßig sein, z.B. Schusswaffengebrauch gegen einen Unbewaffneten Täter ist in den meisten Fällen nicht zulässig (kann natürlich auch hier wieder Fälle geben in denen es anders ist)

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w60muc13  19.12.2020, 01:18
@Phil3331

Notwehr, wenn Du selbst total in Gefahr bist; also so angegriffen wirst, dass Du starke Verletzungen in Kauf nehmen musst! dann darfst Du dich total wehren!

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furbo  19.12.2020, 08:21
@Phil3331

Notwehrrecht gilt in dem Falle nur subsidiär.

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eigentlich nicht! weil du ja "geschult" wurdest, mit den Personen zu Reden und nicht Zuschlagen darfst, weil Du dann auch eine Körperverletzung machst; es gibt natürlich fragwürdige Fälle aber zumindest musst oder solltest Du Ruhe bewahren

David  19.12.2020, 00:36

Schwachsinn.

Wenn einer auf einen Polizisten einprügelt, darf der sich auch wehren.

Auch mit Schlägen.

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w60muc13  19.12.2020, 00:38
@David

ich denke nicht; man darf zwar den Gegner mit einem Polizeigriff nach unten auf den Boden zwingen und ihm Handschellen anlegen aber Einprügeln darf man auf ihn nicht!

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derwaffenpro  19.12.2020, 01:17
@w60muc13

Dann denkst du falsch.
Wenn du auf einen Polizisten einschlägst wird dieser zurückschlagen oder andere Mittel gegen dich einsetzen.

Schlagen lassen wird er sich bestimmt nicht und er ist auch nicht verpflichtet Schläge mit einem „Polizeigriff“ abzuwehren.

Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt kann auch solch ein Angriff sogar mit der Dienstwaffe abgewehrt werden.

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furbo  19.12.2020, 08:30
@derwaffenpro

An einem Vatertag sind einmal 4 Leute auf mich eingestürmt und wollten mir als Leder. Ich hab geschlagen und getreten und mir damit die Angreifer vom Hals gehalten. Bis Verstärkung eintraf und wir sie überwältigten.

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Logischerweise darf ich im Normalfall meinen gegenüber als Polizist nur ohne ihn zu verletzen mit Judogriffen zu Boden bringen.

Hallo,

logischerweise darfst du im Normallfall niemanden zu Boden bringen.

Dir bleibt Notwehr - Eine Maßnahme die Gefahr für dich abzuwenden. Ob du das und in welchem Maße du das druftest müsste ein Gericht klären.