Darf M(13) bei J(15) schlafen?!?

14 Antworten

Selbst wenn Sex im Spiel wär, ist es erlaubt wenn die Eltern es erlauben, man sollte wenn nur richtig verhüten und es wäre strafbar wenn die Eltern des Mädchens den Jungen anzeigen.

Jamiraaa  09.12.2014, 23:38

Kannst dir ja mal 176 StGB durchlesen, bevor du sowas behauptest

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verreisterNutzer  09.12.2014, 23:41

Erst ab 14 darf man ;)

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Libertinaer  10.12.2014, 20:24
@verreisterNutzer
Erst ab 14 darf man ;)

LOL

Man darf auch vorher. Aber jeder Ü14 macht sich strafbar beim Sex mit U14. Kleiner Unterschied.

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Mismid  12.12.2014, 21:42

Blödsinn! Sex mit unter 14 jährigen ist grundsätzlich strafbar auch wenn es die Eltern erlauben. Eine Anzeige der Eltern ist dafür nicht notwendig. In diesem Fall muß bei einem Hinweis die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige tätig werden

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Diese Entscheidung tragen die Eltern. Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen.

Libertinaer  17.12.2014, 12:39
Es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen.

Also mindestens in Deutschland schon.

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In Deutschland ist Sex ab 14 Erlaubt, zum Schutz vor vergewaltigung etc :D - Also für Sex müsste M noch höchstens 1 Jahr warten, also bis 14. Solange noch keine Sexuellen Handlungen passieren (gut, Petting wär erlaubt), gibt es überhaupt nix einzuwenden, zumal die Eltern, also die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und in dem Alter noch über sowas bestimmen dürfen.

Mismid  12.12.2014, 21:39

zum Schutz vor Vergewaltigung??? Neeeee... Vergewaltigung ist in jedem Alter strafbar. Petting ist auch eine sexuelle Handlung und ist an unter 14 jährigen strafbar! Da würde es auch nichts nützen, wenn die Eltern damit einverstanden sind

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Libertinaer  17.12.2014, 12:38

In Deutschland ist Sex ab 14 Erlaubt,

Nö, in Deutschland ist Sex in jedem Alter erlaubt.

Strafbar ist, wenn Ältere (Ü14) Sex mit Jüngeren (U14) haben. Und zwar damit die ...

zum Schutz vor vergewaltigung etc :D

... U14 ihre Sexualität ungestört entwickeln können - ungestört durch Ältere mit einer bereits entwickelten Sexualität.

Mit "Vergewaltigung etc." hat das nichts zu tun. Dafür gibt es eigene Paragraphen.

Solange noch keine Sexuellen Handlungen passieren (gut, Petting wär erlaubt),

LOL Seit wann ist denn Petting keine "sexuelle Handlung" mehr? Bereits ein Ungenkuss ist, zumindest rechtlich gesehen, eine "sexuelle Handlung".

und in dem Alter noch über sowas bestimmen dürfen.

Auch die Eltern dürfen sich nicht über die Gesetze hinwegsetzen. Wenn sie es erlauben würden, würden sie sich selber strafbar machen. Sie dürfen es nur erlauben (oder natürlich verbieten), wenn der mögliche Partner ebenfalls U14 ist.

Ab 14 dürfen sie es dann nicht mehr verbieten.

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sie darf sowohl bei als auch mit ihm schlafen. Er darf nur bei ihr aber nicht mir ihr schlafen!

Darf ein Mädchen das 13 ist bei ihrem Freund der 15 ist schlafen?

In Österreich und Schweiz schon (sowohl "bei" als auch "mit").

In Deutschland ist es ein wenig komplizierter, denn hier wäre der Sex zw. den beiden illegal (und Sex geht hier bei Zungenkuss los).

Im Zweifel würde er sich also strafbar machen - und die Eltern gleich mit (sowohl seine als auch ihre). Er wg. § 176 StGB, die Eltern wg. § 180 StGB (ohne Erlaubnis der U16-Eltern dürfen Dritte dem U16-Nachwuchs kein Zimmer für Sex zur Verfügung stellen - und das betrifft hier beide Elternpaare, da Sex zw. den beiden illegal ist und nicht erlaubt werden kann), .

Beide sind sehr "reif" und wissen das Sex überhaupt nicht in Frage kommt.

Ja, sicher.

Sex ist ja auch sooo uninteressant in dem Alter ...

Ich würde also für den Besuch das Gästezimmer empfehlen. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite.