Darf ich ungewollte Post zurück schicken?

9 Antworten

 „bitte keine Werbung einwerfen“? Hält sich da jemand dran?

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Du würdest Dich auf Dein "Briefgeheimnis" berufen, würde man Deine, an Dich adressierte Post öffnen, lesen und entsprechend werten und die Zustellung u.U. unterlassen.

Das Eine gibt es nicht ohne das Andere.

 „bitte keine Werbung einwerfen“?

...gilt für sogenannte Werbe-.Wurfsendungen.

Annahme von Postsendungen verweigern, das kannst Du allerdings.

https://praxistipps.focus.de/post-brief-annahme-verweigern-das-muessen-sie-beachten_45466

Interessant wäre, ob eine "falsche, zusätzliche Information" schon eine eigene Postsendung bedeutet und gebührenpflichtig wäre :o)

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Verweigerst Du die Zustellung anderer - außer Werbung - Post, hat Du auch mögliche Konsequenzen daraus zu tragen. z.B. Fristversäumnisse usw.

Habe mich manchmal heftig zur Wehr gesetzt, um die los zu werden.

Erst mal per Mail mach der Herkunft meiner Daten gefragt. Das muss beantwortet werden. Damals P. 34 Bundesdatenschutzgesetz. Das zeigt schon deutlich, dass du nicht einverstanden bist und unangenehm wirst.

Dann denen das untersagen. Wenn das nicht hilft, per Einschreiben. Nach Ankunft haben die noch rund 6 Wochen Zeit, ihre Abläufe anzupassen. Das reicht in 90% der Fälle.

Immer mit Klage auf Unterlassung drohen wegen Recht auf mediale Selbstbestimmung, wenn die sich nicht bewegen wollen.

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Lief bisher gut, nur Faber, Telekom und Vodafone wollten sich nicht bewegen.

Bei Vodafone hieß es am Telefon: können wir nicht abschalten. Als ich dann erwiderte, dass sich mein Anwalt dann mit den Anwälten von Vodafone unterhalten muss, ging es bei Vodafone plötzlich doch.

Bei der Telekom war Ausschweigen und Weitermachen angesagt. Ich war haltnäckig und habe seit Jahren Ruhe.

Faber brauchte einen weiteren Anlauf, um deren Pflichten zu verstehen.

Wenn Du Rechnungen an den Adressaten zurückschickst, bedeutet das nicht, dass Deine Gläubiger Dich nicht auch auf anderen Wegen ausfindig machen werden.

Da bekommt man Post von irgend .... so einen Spacken, der glaubt ich müsste ihm noch was bezahlen.

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“Adressat verstorben, zurück an den Absender“. Oder auch: „Adressat unbekannt verzogen, zurück an den Absender!“. Hach, dass finde ich echt einen Lacher!
Das darf ich doch

darfst Du alles - auch die zusätzlichen Kosten übernehmen, welche dann anfallen.


JuristMoral  21.12.2019, 10:34

Inwiefern fallen denn da zusätzliche Kosten an? Die so beschrifteten Briefe stellt die Post regelmäßig kostenlos dem Absender zu.

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wilees  21.12.2019, 10:37
@JuristMoral

Glaubst Du ein Gläubiger würde sich mit einer solch lapidaren Aussage auf eine zurückgesendeten Briefumschlag begnügen? Die Kosten irgendwelcher Nachforschungen gehen dann zu Lasten des Gläubigers.

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Ich wies nicht ob es ein Gesetz gibt was einem verbietet den eigenen Tod vorzutäuschen, wahrscheinlich ist es letztlich sowas wie Betrug.


Gretahater  21.12.2019, 10:31

Nein, für Betrug musst du dir einen Vermögensvorteil verschaffen.

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MrMiles  21.12.2019, 10:35
@Gretahater

Wenn er wie geschrieben die Rechnung bekommt und diese zurück schickt mit der Begründung er sei Tod dann ist das doch ein Vermögensvorteil oder nicht?

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