Darf ich mit meinen Kindern ein leerstehendes Haus besetzen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann ein herrenloses Haus durchaus "besetzen" und sogar legal sehr preiswert erwerben. Im Zweifelsfall für einen Euro.

Ist der Eigentümer seit 20 verschollen? Denn dann gilt er als tot. Wenn dem so ist, wäre zu klären, ob es nicht doch einen aktuellen Eigentümer gibt, oder ob der Staat sich das Grundstück angeeignet hat. Den hierzu hat sie ein Vorrecht. Wenn nicht, kann man theoretisch tatsächlich "einfach" den Besitz "beanspruchen". ABER es hat meist einen Grund, wenn der Staat das Haus nicht übernimmt.

Das können z.B. eine hohe Verschuldung, extrem marode Bausubstanz, Gifte im Erdreich, Schadstoffe im Baubestand oder ähnliches sein. Somit kann passieren, dass du das Haus "übernimmst" und danach nicht dort wohnen darfst, oder nur wenn du das Haus abreist oder das komplette Erdreich einen Meter abträgst oder solche Geschichten. Und wie gesagt, eine (hohe) Grundschuld kann natürlich auch auf dem Haus sein und die würdest du mit einem Erwerb dann mit übernehmen. Aber bleiben wir mal beim "besetzen" des Hauses.

Mit Kindern ist das nochmal einen Zacken schwieriger, denn hier schaut (bei entsprechendem Kenntnisstand) das Amt gegebenenfalls zweimal hin, ob es zu einer Kindeswohlgefährdung kommt. (z.B. wegen Schadstoffen oder unzumutbaren Wohnverhältnissen).

Da stellt sich auch die Frage, ob das Haus noch an alle Infrastrukturen angeschlossen ist (Wasser, Abwasser, Strom). Denn sobald du dich dort meldest, wirst du das übernehmen müssen. Und wenn da > 20 Jahre nichts gemacht wurde, kann gut sein, dass da einige Kosten für die Erneuerung der Anschlüsse auf dich zukommt.

Und es dürfte schwierig werden dem Jugendamt zu erklären, dass deine Kinder kein Wasser/Abwasser brauchen.

Die Anmeldung beim Meldeamt dürfte aber durchgehen, da hier im Normalfall nur geprüft wird, ob die Adresse existiert.


Fruehlingsherz3 
Fragesteller
 13.04.2021, 15:57

Naja diese Person ist noch keine 20 Jahre verschollen, aber über 10 Jahre..

Ich möchte nur nicht das jeder weiß um welches Haus es geht

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Fruehlingsherz3 
Fragesteller
 13.04.2021, 15:59

Das heißt also würde ich mir das Haus aneignen, würde ich mich in einer Grauzone befinden solange mich der Eigentümer nicht anzeigt?

Und wenn die Person für tot erklärt wird geht das Haus, welches ich dann renoviert habe automatisch an den Staat über??? Danke für deine Antwort, sehr hilfreich

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IrockRTC  13.04.2021, 16:05
@Fruehlingsherz3
Das heißt also würde ich mir das Haus aneignen, würde ich mich in einer Grauzone befinden solange mich der Eigentümer nicht anzeigt?

Naja, "Grauzone" ist relativ. Es ist nach wie vor ein Hausfriedensbruch. Aber sie wird eben nur auf Antrag des Eigentümers verfolgt. Wenn dann also doch noch irgendwo ein "Schwiegergroßcousin" auftaucht, bist du "dein" Haus dann ganz schnell wieder los.

Und wenn die Person für tot erklärt wird geht das Haus, welches ich dann renoviert habe automatisch an den Staat über??? 

Nicht automatisch. Aber er hat ein Vorrecht das Haus zu übernehmen. Wenn du dann dort wohnst, könnte es theoretisch passieren, dass der Staat dir die Möglichkeit einräumt das Haus recht günstig zu kaufen. Das kommt darauf an wo du wohnst. Also in einer Großstadt wird das sicher nicht passieren. Aber irgendwo auf dem Land ist das schon möglich.

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Falsch ist, eine Hausbesetzung nur auf den § 123 zu beziehen. Dabei wäre es tatsächlich ein Antragsdelikt. Eine Hausbesetzung kann schnell zu schwerem Hausfriedensbruch werden - § 124 -, und schon ist es vorbei mit einem Antragsdelikt. Da ist man dann schnell bei vorliegendem öffentlichem Interesse. Also nix mit Antrag. Auch die Strafandrohung ist dann höher.


Das widerrechtliche Eindringen und Verweilen in Wohnungen, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum ist gemäß § 123 Abs. 1 StGB als Hausfriedensbruch strafbar; die Verletzung strafrechtlicher Normen stellt stets eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne der polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen der Bundesländer dar. Die Beseitigung dieser Störung fällt in die polizeiliche Aufgabenzuständigkeit. Das Polizei- und Ordnungsrecht stellt insoweit auch die zur Durchsetzung erforderlichen Eingriffsbefugnisse zur Verfügung.


IrockRTC  13.04.2021, 15:59

$123 Absatz 2: Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Warum sollte ein Haus 20 Jahre oder länger vergammeln, wenn offenbar Nachfrage an dem Wohnraum besteht und kein Eigentümer da ist?!

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CATFonts  13.04.2021, 23:28
@IrockRTC

Trotzdem kann der Eigentümer oder dessen Erben dich jederzeit aus dem Haus entfernen (lassen).

Das war ja z.B. bei Häusern iin der DDR auch so. Da standen Häuser entweder 40 Jahre leer, von Eigentümer, die sich in den Westen abgesetzt hatten, oder sogar zuvor im Krieg gefallen waren, und Erben im Westen hatten, odr wurden sogar com DDR-Staat verkauft. Nach dem Beitritt der östlichen Bundesländer nach Auflösung der DDR mussten diese Menschen ihre Häuser auch wieder herausgeben, obwohl diese die Häuser mit vielen Mühen und ihrem Geld erhalten, ja oft sogar wieder aufgebaut hatten. Tatsächlich stehen hier, 30 Jahhre nach Ende deer DDR noch immer Häuser leer, die noch nicht einmal abgerissen werden können, weil noch immer die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, und blockieren so den Aufbau der Orte, un denen das richtige Schandflecken sind.

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IrockRTC  13.04.2021, 23:35
@CATFonts

Das steht außer Frage. Aber hier scheint es ja keinen Eigentümer (und auch keine Erben) zu geben. Somit wäre das Haus "herrenlos". Somit kann es auch erstmal keinen Antrag auf Räumung durch den Eigentümer geben.

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CATFonts  13.04.2021, 23:45
@IrockRTC

Eben, es "scheint" nur so. Das war bei vielen DDR-Häusern auch nicht anders. Viele West-Eigentümer hatten gar nie versucht, an ihr Eigentum im Osten heran zu kommen, bzw wussten es noch nicht einmal. Erst als dann die DDR-Gründbücher durchsucht wurden, nach solchen Häusern die vor Gründung der DDR in den Westen gingen, geflohen sind, oder verstorben waren, zu denen sich dann Erben im Westen fanden, ging die große Enteignungswelle los. Das heißt, du müsstest diesen HerrenlosenZustand beweisen können, Dann aber fiele das Haus entwedr an den Grunsstückseugentümer bei Pachtland, oder an den Staat, also wohl die Gemeinde oder den Kreis, von dem du es dann kaufen könntest.

Das bedeutet, die zusändige Behörde könnte durch deinen Einzug erst recht "aufgeweckt" werden, den Zustand zu klären, So lange es abr so vor sich hin gammelt, interessirt sich niemand im Amt dafür.

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IrockRTC  14.04.2021, 01:00
@CATFonts

Der Artikel stützt doch exakt das, was ich oben geschrieben habe und geht in keinster Weise auf das von dir angesprochene Problem ein. Daher verstehe ich nicht, was du mir sagen willst?!

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CATFonts  14.04.2021, 17:39
@IrockRTC

Das es möglicherweise einen legalen Weg gibt, wenn das Eigentum z.B. an den Staat gegangen ist, und dir die vielleicht das Grunstück verkazfen - mit dem Krempel drauf, mitdem du dann machen kannst, was du willst.

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ich habe mal eine frage ist das jetzt nur so ein theoretisches was wäre wenn oder hast du wirklich vor das zu machen weil eine straftat ist das immer egal ob da ein toter oder verschollener besitzer ist


Fruehlingsherz3 
Fragesteller
 13.04.2021, 15:49

Hahaha ne jetzt im Ernst, ich will das Haus besetzen

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Commodore1  13.04.2021, 15:51
@Fruehlingsherz3

das wäre ein straftat das zu machen wenn es nicht gerade dir oder jemandem gehört der dir erlaubt da drin zu leben

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Fruehlingsherz3 
Fragesteller
 13.04.2021, 16:17
@Commodore1

Ja Hausfriedensbruch, aber im Ernst man muss sich nicht an alles halten nur weil es irgendwo steht, es ist leer und verfällt! Wozu?

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Commodore1  14.04.2021, 09:28
@Fruehlingsherz3

warum sollte man sich nicht an gesetze halten vorallem wen das haus mehr eine ruine ist als ein bewohnbares haus wäre es auch möglich das man das gebäude nicht mehr zu retten ist es wird ja einen grund haben warum der besitzer sich nicht um das haus kümmern will

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