Darf ich mit 13 Jahren die Online Banking Funktion der Sparkasse nutzen?
Hey GuteFrage user! Meine Eltern haben mir die Online Banking Funktion freischalten lassen, jedoch als ich mir ein Spiel gekauft habe war die Transaktion zwar erfolgreich, aber wir haben später einen Anruf der Sparkasse bekommen dass ich das noch nicht dürfte. Was hat das Online Banking dann für einen Sinn und was kann ich machen dass ich es trotzdem nutzen kann? Danke im vorraus!
6 Antworten
Was? Warum? Meine Kinder hatten auch Girokonten bei der Sparkasse und konnten immer online überweisen und abbuchen und halt alles machen, was man mit so einem Konto macht.
Ohne zu überziehen, versteht sich.
Rechtlich ist das auch Quark, das ist nicht beschränkt.
Vielleicht solltet ihr nochmal vorbei gehen. Da wurde vielleicht etwas falsch verstanden.
Möglicherweise ist das Onlinebanking nur bis zu einem gewissen Betrag möglich
Das Spiel hat 3 Euro gekostet, also denke ich mal dass das nicht sein kann. Trrotzdem Danke!
was hat denn die Sparkasse bei dem Anruf zu deinen Eltern gesagt ? Welche Begründung ?
Ich darf mir dort nichts kaufen, da ich dazu noch ncith alt genug wäre. Das Spiel war ab 12. Sind es evtl. die Geschäftsbedingungen?
Die Sparkasse hat überhaupt nicht zu bestimmen, ob Du alt genug bist ein Spiel in einem Shop zu kaufen. Gesetzlich ist das völlig in Ordnung.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in den Geschäftsbedingungen steht. Das geht ja nur Deine Eltern etwas an und nicht die Bank.
war das ein seriöser anbieter ? ist der bei prüfungen mal negativ aufgefallen? daher !!
Der Anbieter ist Epic Games. Ich wollte mir ein Spiel ab 6 Kaufen. Costume quest
Vielleicht war das Spiel zu teuer.
Daran kann es nicht liegen, es war genug Geld auf dem Konto und das Spiel hat nur 3 Euro gekostet.
Der Verkäufer braucht überhaupt keine schriftliche Erlaubnis. Was soll denn der Schwachsinn?
Bist Du als Kind schon mal in ein Geschäft gegangen und musstest für ein Spiel von 3€ eine schriftliche Erlaubnis Deiner Eltern vorlegen?
Also ich musste das nie, meine Kinder auch nicht und auch sonst niemand, den ich kenne.
Wie kommst Du auf diese völlig absurde Idee?
Hier. Bitteschön. Der Taschengeld-Paragraph:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen MittelnEin von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Und jetzt erzählst mir, wo da auch nur ein Wort über die Höhe des Taschengeldes steht.
Mein Mann hatte als Jugendlicher ein monatliches Taschengeld von 250 DM.
Unsere Kinder hatten im Schnitt ein monatliches Taschengeld von 300 Euro.
Das haben nicht alle immer gleich ausgegeben. Da lagen schon recht ordentliche Summen auf den Konten.
Zur freien Verfügung.
Wir alt waren ihre Kinder denn? Ich bin persönlich 13 und habe wie gesagt Online Banking freigeschaltet, darf jedoch nichts Online kaufen.