Darf ich in die Nachprüfung?

1 Antwort

Sieht schlecht aus:

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I

§ 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
[...] Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 23 bleibt unberührt.
§ 23 Nachprüfung
(1) [...] Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden.

Auch mit einer Nachprüfung hättest du immer noch zwei Fünfen. Also keine Nachprüfung sondern Wiederholung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  31.05.2023, 05:04

Ja aber diese zwei Fünfen sind doch ausgeglichen wenn ich eine Nachprüfung in Mathe mache und den Rest mit meinen 2 und 3 Ausgleiche

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Schachpapa  31.05.2023, 08:06
@verreisterNutzer

Im Zusammenhang heißt die Vorschrift zusammengefasst:

Man wird versetzt, wenn man

  • alles 4 oder besser hat
  • eine 5 im Hauptfach durch mindestes eine 3 im Hauptfach ausgleichen kann (und sonst alles 4 oder besser) oder
  • nur eine 5 oder 6 im Nebenfach hat oder
  • von zwei nicht ausreichenden (aber höchstens eine 6) Leistungen in Nebenfächern mindestens eine durch eine 3 ausgleichen kann

Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Hauptfach als auch in einem oder mehr Nebenfächern nicht ausreichend sind. Nachprüfung ist möglich.

Vielleicht hast du nochmal Glück. Wenn du die 4 in Mathe schaffst, ist oben die vierte Bedingung erfüllt.

Egal wie es ausgeht: Vielleicht solltest du dich mal hinsetzen und die Naturwissenschaften etwas ernster nehmen. Oder willst du dir jedes Jahr die Sommerferien versauen und dich irgendwie durchmogeln?

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chubbygirl62592  10.06.2023, 01:00
@Schachpapa

Ich hätte eine Frage zu mir und meinem Schuljahr an dich, weil du dich anscheinend sehr gut auskennst: Kann man die Nachprüfung machen wenn man 2 Mal die Note 5 hat (der Rest alles 4 oder besser) aber mit der Nachprüfung das Jahr davor in dieses Jahr durchgekommen ist? Anders gesagt: darf man ,,jedes" Jahr eine Nachprüfung machen, auch wenn's nacheinander erfolgt?

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Littlethought  05.08.2023, 17:56
@verreisterNutzer

Ich weiß nicht ob das in NRW auch so ist, aber in Bayern ist der Notenausgleich eine "Kann"-Bestimmung. Außerdem stellt sich die Frage welchen Sinn das Bestehen bei dieser Notenkonstellation macht. Du wirst nicht jünger, deine Lernfähigkeit nimmt durch die Pubertät ab, und damit werden deine Chancen einen regulären Schulabschluß zu schaffen immer schlechter.

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