Darf ich einen Brief öffnen, auf dem meine Adresse aber nicht mein Name steht?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, darfst du nicht, es ist sogar strafbar.

Wenn du den Empfänger kennst, kannst du ihm den Brief aushändigen.

Ansonsten solltest du den Brief ungeöffnet zurücksenden. Ev. mit dem Vermerk "Person unter dieser Adresse nicht bekannt" oder "Person unbekannt".

Das ist auch im Strafgesetzbuch so geregelt


§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses (1) Wer unbefugt 1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


TrueRuffy 
Fragesteller
 17.12.2015, 17:45

Danke für die schnelle Antwort, aber ich hätte eine Frage.

Was wäre gewesen, wenn ich den Brief geöffnet hätte ohne auf die Adresse zu schauen. Ich hab nur zufällig auf die Adresse geschaut.

Mache ich mich da auch strafbar? Ich meine im Normalfall landen nur Briefe in deinem Kasten, wenn sie auch tatsächlich die gehören.

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Baranars  17.12.2015, 17:52
@TrueRuffy

Es kommt eigentlich nur auf den Namen an, die Adresse dient nur dazu, den Brief zu der Person hinzulotsen.

Wenn du in deinem Briefkasten einen Brief an dich, jedoch mit falscher Adresse finden würdest, dann dürftest du ihn ja auch öffen.

Und das Postboten manchmal etwas falsch einwerfen ist gar nicht so selten. Besonders wenn die Person mal unter der Adresse gewohnt hat landen oft noch lange Briefe an einer Adresse.

Was passiert wäre wenn du ihn wg. der Adresse geöffnet hättest kann ich dir nicht genau sagen, weil ich kein Jurist bin.

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TrueRuffy 
Fragesteller
 17.12.2015, 17:57
@Baranars

Na ja vor uns gabs keine Mieter und normalerweise kennt hier jeder jeden sogar der Postbote. Ist das übelste Dorf hier unten :D 

Na ja

Ich hör mich mal um obs hier irgendwo nen Untermieter gibt oder ob einer der Landwirte einen Gastarbeiter auf seiner Adresse stehen hat. Mal sehen

Danke für die Antwort

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Ganz klar - nein! 

Beispiel: Du ziehst neu in eine Mietwohnung ein. Der Vormieter hat (noch) keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt. Seine Post (Briefe) landet irrtümlich mit seinem Namen, jedoch Deiner (bzw. seiner ehemaligen) Anschrift (noch) in Deinem Briefkasten. Dann darfst Du nicht einfach die Post (Briefe) Deines Vormieters öffnen!

TrueRuffy 
Fragesteller
 17.12.2015, 17:49

Wäre ja auch theoretisch meine erste Annahme gewesen, aber vor uns gab es keine Mieter und deswegen fällt das leider rausn

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Wie bereits in einer Antwort erwähnt, solltest Du den Brief nicht öffnen, sondern in den nächsten Postbriefkasten werfen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt". Damit ist für Dich alles erledigt und Du musst Dir keine Sorgen machen.

Wenn auch sonst kein Name einer Person steht, ja. Ansonsten übergib den Brief an die betreffende Person.

TrueRuffy 
Fragesteller
 17.12.2015, 17:37

Mein Browser fand es scheinbar ganz lustig meine Frage zu löschen.

Es steht ein Name drauf, aber ich kenne die Person nicht und sie oder er wohnt auch nicht in meinem Haushalt.

Der Brief ist außerdem vom Zoll

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DocShamac  17.12.2015, 17:41
@TrueRuffy

Die Person muss ja nicht in deinem Haushalt wohnen. Überprüfe, ob sie in deinem Haus wohnt.

Wenn nein: Gib den Brief dem Postboten. Oder wenn du willst, schreib mit Edding "Empfänger unbekannt" drauf, streiche die Adresse durch und wirf ihn in den Briefkasten.

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TrueRuffy 
Fragesteller
 17.12.2015, 17:47
@DocShamac

Ist ein Einfamilienhaus und es ist auch definitiv kein Vormieter, weil unser Haus vor uns keine Bewohner hatte.

Aber danke für den Tipp

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Nein, du verletzt das Briefgeheimnis.