Darf ich eine nicht bestellte Ware behalten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, bei nichtbestellter Ware musst Du Dich nicht beim Absender melden.

Sollte er sich mit Dir in Verbindung setzen (Rechnung schicken), teile ihm mit, dass Du den Inhalt nicht bestellt hast und er sich das Paket gerne bei Dir wieder abholen kann.

Du bist auch zur Rücksendung nicht verpflichtet, musst allerdings den Inhalt, wie Joergi666 schon geschrieben hat, eine gewisse Zeit aufbewahren.

Auskunft  17.02.2015, 11:31

Danke für das Sternchen.

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Wer ist der Absender? Wenn es ein Unternehmen ist, greift §241a BGB und du musst rein gar nichts unternehmen

Hallo,

Man ist natürlich Verpflichtet diese nicht besellte Sendung dem Versender zu Melden und diesem die Möglichkeit zu geben, wieder in den Besitz der Sendung zu kommen.

gruß

Es war gar kein Schreiben dabei?

Und Du bist auch sicher, dass es nicht irgendwie als Geschenk von einem Freund gedacht ist? - Warte noch zwei bis drei Tage - vielleicht klärt sich das noch auf.

Ich würde dem Absender einen Brief schicken, dass Du da ein Paket bekommen hast, dessen Inhalt Du nicht bestellt hast - und dass er das gerne wieder abholen kann. Am besten setzt Du noch eine Frist ("bis zum ...").

Was Du danach mit den Sachen machst, hängt wohl auch vom Wert der Ware ab. Aber soweit ich weiß, bist Du nach der Frist nicht mehr verpflichtet, die Sachen aufzuheben.

stimmte auch dein Name? Dann würde der §241a aus dem BGB wahrscheinlich greifen:

Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Demnach könnte man unbestellte Ware (nach angemessener Zeit) einfach entsorgen. Sie gehört einem nicht, sie ist keine Fundsache - weg damit oder was auch immer

Wenn es ein Irrläufer war- also für jemand anderen gedacht, dann wäre die Sache wohl viel komplizierter.