Darf ich eine minderjährige festhalten?

8 Antworten

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Jedermannsrecht

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

Man darf strafunmündige Kinder (unter 14 J.) nicht vorläufig festnehmen, auch wenn Gefahr der Nichtfeststellung der Identität besteht. Grund: Die Vorschrift setzt die Begehung einer Stratat voraus, die Kinder nicht begehen könne. Daher dürfen sie auch nicht vorl. festgenommen werden.
Quelle: https://www.daboius.de/juristisches/juristisches-problem/festnehmen-oder-nicht-das-jedermannfestnahmerecht-127-stpo/

Darf man das Jedermannsrecht bei 0-13 jährigen anwenden? Nein.

Darf man das Jedermannrecht bei 14 jährigen und älteren anwenden? Ja.

MichaelSpo  19.06.2021, 04:28

Hat mit der Situation nichts zutun. Das war ein normales schwarzfahrszenario wo sie ja dann ein Ticket dann halt bezahlt hat. Das 14 jährige Zug fahren ist nicht verboten.

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MichaelSpo  19.06.2021, 04:37
@Adiletten

Was aber nicht direkt beim ersten Mal angezeigt wird. Sie hat das bezahlt dafür hat es sich erstmal wenn sie das wiederholen würde wäre es was anderes

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Adiletten  19.06.2021, 04:38
@MichaelSpo

Trotzdem handelt es sich dabei um eine Straftat und wenn man sich nicht ausweisen will und die Gefahr auf flucht besteht darf man sie dann verhaften bis die Polizei eintritt

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gri1su  19.06.2021, 05:43
@MichaelSpo
.....Was aber nicht direkt beim ersten Mal angezeigt wird.

Du kannst nicht generell davon ausgehen. Das liegt ganz in der Kulanz des Geschädigten, ob bereits beim 1. mal eine Anzeige erfolgt oder nicht.

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MichaelSpo  19.06.2021, 07:52
@gri1su

Die Bahn zeigt beim Schwarzfahren erst beim dritten Mal an

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Festhalten einer unter 18-jährigen bringt nichts.

Sollte der Vater clever/Jurist sein, wirst Du/das Beförderungsunternehmen auch das "erhöhte Beförderungsentgelt" nicht eintreiben können.

Sollte das nicht Teil deiner Ausbildung sein?

TeamStoffcouch  19.06.2021, 02:39

Lernen ist was für spießer.

Ich meine wozu lernen? Einfach irgendwie was machen und vermuten ist doch eh viel bequemer

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Das war strafbar. Sie kann dich dafür anzeigen.

AnakinZockt  19.06.2021, 02:42

Was ist daran strafbar? Man darf täter festhallten bis Polizei eintrifft.

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MichaelSpo  19.06.2021, 04:31
@AnakinZockt

Nur das die Tat schon komplett geregelt wurde. Das Schwarzfahren hat sie ja dann bezahlt

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Luminou  19.06.2021, 10:30
@MichaelSpo

Nö, die Straftat steht ja nach wie vor im Raum, da sie auch erst nach Aufforderung gezahlt hat. Rechtlich greift hier das Jedermannsrecht.

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