Leihtaxi bei Lieferverzögerung Neufahrzeug: Macht das (fast) immer Sinn? Oder was gibt es noch zu bedenken?
Leihtaxi bei Lieferverzögerung eines Neufahrzeugs: Macht das (fast) immer Sinn? Oder was gibt es (noch) zu bedenken?

Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der bestenfalls selbst Taxiunternehmer ist und/oder Erfahrungen mit dem Thema Leihtaxi hat.

Es geht um Folgendes:
Ein Bekannter von mir ist Taxiunternehmer. Er hat vor Monaten (bzw. über einem Jahr) ein Neufahrzeug beim größten dt. Autohersteller geordert (also ein Taxi). Dessen Lieferungertermin wird nun immer wieder verschoben - und liegt momentan bei der unverbindlichen Aussagen 'August 2024'.

Wir haben versucht, auf den Hersteller Druck zu machen. Aber bislang erfolglos. Nun steht für meinen Bekannten jedoch die Möglichkeit im Raum - vom Hersteller finanziert - ein Leihtaxi für die restliche Zeit zu nehmen. Der Hersteller bezahlt dabei einen gewissen Betrag und es scheint, entsprechende Leihtaximodelle zu geben, bei dem mein Bekannter dann für das Ausleihen nichts bezahlen muß.

Allerdings kann es sein, daß für eine eventuelle Überführung und später für die Abholung des Leihtaxis [LT] ein drei bis vierstelliger Betrag fällig wird. Jedoch hat mein Bekannter nun doch einen Anbieter gefunden, der vermutlich mehr in der Nähe sitzt und bei dem keine solchen Kosten anfallen.

Alles in allem könnte mein Bekannter selbstredend mit dem LT das nach wie vor nicht vorhandene, zweite Flottenfahrzeug kompensieren. Er hatte bislang bzw. bis vor Kurzem zwei Fahrzeuge in seiner Flotte. Eines jedoch ist mittlerweile eher aus dem Pool raus. Er hat auch die Anzahl seiner Fahrer reduziert, d. h. es geht aktuell nur noch um ihn und einen weiteren, festen Fahrer (soweit ich weiß, ggf. noch rudimentäre Aushilfen).

Soweit ich weiß, ist die Nachfrage nach Taxifahrten in der Gegend, in der mein Bekannter tätig ist, jetzt und für die nähere Zukunft nicht überaus groß, sprich: ganz normal (also entsprechend Saison, Jahreszeit usw.). Er rechnet jedoch durchaus mit einem gewissen Umsatz, den er mit dem zweiten Fahrzeug täglich zusätzlich generieren könnte.

Außerdem sind die Überlegungen die, daß er zumindest sein aktuelles Hauptfahrzeug in der Übergangszeit schonen könnte, da dieses dann ja weniger Gebrauch und damit Verschleiß unterliegt. Dies für den Fall, daß er entweder weniger Fahrten mit dem Hauptfahrzeug macht oder dieses ggf. sogar ganz stehen läßt (und nur dann nutzt, wenn er mit dem Leihtaxi eine gewisse Kilometergrenze zu überschreiten droht).
Sein momentanes Hauptfahrzeug scheint ohnehin nun oder bald - aufgrund von Laufleistung und Alter - aus der Herstellergarantie rauszufallen. Das wäre ein weiteres Argument, den Wagen (mit dem es schon erhebliche Probleme gab) wenigstens in der Übergangszeit wenig bis gar nicht zu nutzen.

Gegen ein Leihtaxi könnte vielleicht sprechen, daß wohl manchmal die Nutzung eines solchen beim Hersteller die Mühlen plötzlich schneller mahlen läßt. Denn - so die Denke - der Hersteller möchte natürlich eher ungern für die Kosten aufkommen und priorisiert deswegen nun plötzlich das Fahrzeug, dessen Auslieferung vormals immer wieder hinausgezögert wurde.
Das Problem wäre dann, daß mein Bekannter das LT für mindestens 8 Wochen nehmen muß und dann entsprechend überflüßige Kosten hätte.
Ich persönlich bezweifle aber die hohe Wahrscheinlichkeit dessen, daß aufgrund der LT-Inanspruchnahme, für die der Hersteller dann aufkommen muß, daß Fzg. plötzlich doch nicht erst im August kommt, sondern nun in den nä. 8 Wochen.

Mein Bekannter hat u. a. mich um Rat gefragt bzw. um einen Blick von außen auf die Angelegenheit gebeten. Ich bin nämlich nicht annähernd vom Fach.
U. a. ich stelle mir jedoch die Frage, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Kann mein Bekannter einen entsprechenden Umsatz generieren, der den ganzen Aufwand rechtfertigt? Ist das Argument mit der Hauptfahrzeugschonung ausreichend?

Ich freue mich auf Eure Meinungen und bestenfalls über Euer Expertenwissen.

Herzlichen Gruß

Die Anmietung eines Leihtaxis macht in fast jedem Fall Sinn! 50%
Ich denke, das wahrscheinliche Ergebnis lohnt die Mühen nicht. 50%
Die Anmietung eines Leihtaxis macht in diesem Fall Sinn! 0%
Personenbeförderung, Taxi, taxifahrer, Taxiunternehmen, Taxifahrt
Wie sieht die rechtliche Situation aus?

A ( 24 ) möchte eine Personenbeförderungsschein machen. Dieser leidet an einer ASS - Störung und hat dies auch im Antrag angegeben.

Es sind soweit alle Anforderungen erfüllt - Führerschein, aus der Probezeit raus, keine Punkte in Flensburg, Führungszeugnis einwandfrei. Augenärztliche Untersuchung, Reaktionstest, alles bestanden.

Aufgrund der ASS - Störung hieß es im Schreiben :

Zur abschließenden Beurteilung diesbezüglich Fachärztliche Stellungnahme erforderlich.

A hat ein Schreiben vom Hausarzt, und auch vom Facharzt vorgelegt wo drin steht , dass keine Bedenken im Bereich der Fahrgast - /Personenbeförderung besteht und die Fahreignung gegeben ist.

Dem Straßenverkehrsamt reicht dies nicht aus. Diese möchten aber ein ausführliches Gutachten bezüglich des Krankheitsverlaufes, Medikation usw . haben.

A kann dies aber gar nicht vorweisen. Der Psychiater, wo der A 1x alle 3 - 6 Monate für 10 Minuten ist, kann gar nicht umfassend beurteilen und woher soll ein Arzt dies 100% ausschließen ob jemand Medikamente nimmt , wie er sich im Straßenverkehr verhält usw. ohne jemals mit ihm Auto gefahren zu sein ?

Zudem hat A seit 7 Jahren den Führerschein und fährt unfallfrei und sicher Auto. Es gab nie Probleme.

Es wurde viel Zeit und Geld investiert und die berufliche Zukunft hängt daran. A überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten und das Recht für den P - Schein einzuklagen. Erfolgsaussichten?

Finanzen, Job, Anwalt, Personenbeförderung, Straßenverkehr

Meistgelesene Fragen zum Thema Personenbeförderung