Darf ich eine Kawasaki zx6r, mit dem A2 schein fahren, wenn diese gedrosselt ist?

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Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt 175 Kilo ist min für 35 KW 125 Kilo = 25 KW / 150 = 30 KW  .

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Kawasaki zx6r für A2 Anfänger NEIN !!!!!!!!!! Sie hat min 74-95 KW Leistung also mit der Drossel nicht mit A2 fahrbar mit A schon auch mit Drossel  .

https://de.wikipedia.org/wiki/Kawasaki_Ninja_ZX-6_R

Anonym6110 
Fragesteller
 26.01.2017, 20:10

Ok Schade, Danke!

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Nein auch wenn sie gedrosst ist...

Die Führerscheinregelung nach EU Richtlinie besagt das nur Motorräder bis zu 70kw gedrosselt werden dürfen!

Aus der Internetseite des ADAC geht jedoch hervor:

"Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland "

Wenn du den Führerschein Klasse A2 also vor dem 27.12.2016 erworben hast darfst du im INLAND die gedrosselte zx6r fahren (ich dürfe es) jedoch sobald du Deutschland verlässt (egal in welche Richtung) ist es "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und somit eine STRAFTAT!

Hallo,

das kommt ganz schlicht und ergreifend darauf an, wann du die Fahrerlaubnis Klasse A2 erworben hast.

War es bis zum 27. Dezember 2016 - dann JA.

War es ab dem 28. Dezember 2016 - dann NEIN.

Alle, die bis einschließlich 27. Dezember 2016 die Fahrerlaubnis Klasse A2 erworben haben, dürfen auch weiterhin jedes Motorrad auf 35 kW / 48 PS gedrosselt fahren.

Zu beachten ist aber, dass das nur in Deutschland gilt / erlaubt ist. In den meisten, wenn nicht sogar in allen anderen EU-Staaten fährst du damit ohne Fahrerlaubnis.

Viele Grüße

Michael