Darf ich eine kamera in mein Kinderzimmer anbringen?
Die Sache ist meine Stiefmutter geht immer wenn ich nicht da bin in mein Kinderzimmer und ich weiß nicht genau was sie dort macht aber ich bin mir relativ sicher das sie mein Zimmer durchsucht Darf ich eine kamera in mein Zimmer anbringen um zu schauen was sie dort macht ich bin 14
8 Antworten
Wäre erstmal die Frage ob das Zimmer wirklich dir gehört. Da du sagst das du erst 14 bist glaube ich kaum das du das Zimmer selbst gekauft oder vermietet hast und somit gehört es nicht dir und du brauchst du Erlaubnis des Besitzers. Zum anderen kannst du selbst mit dieser Erlaubnis damit rechnen das dein Vater oder deine Stiefmutter mal in dein Zimmer kommen und musst sie daher darauf hinweisen das sie gefilmt werden. Anders wäre das eine unbefugt Bildaufnahme und somit eine Straftat.
Was kann ich dagegen machen wenn sie meine PRIVATEN Sachen durchsucht
ja klar, sollange du es zur nachverfolgungszwecken machst.
Sollange du nicht mutwillig andere personen oder Straßen filmst.
Aber ob es euer verhältnis bessert wage ich zu bezweifeln.
Lg
Des Verhältnis was für Verhältnis die will mir nur schlechtes
Ja, wenn sie es dir erlaubt...
Nein, das darfst Du nicht.
Du darfst aber mit Deinem Vater reden. Auch kannst Du der Siefmutter mal was von Privatsphäre erzählen.
Deswegen:
"Kameraaufnahmen dürfen dabei weder heimlich noch gegen Ihren Willen gemacht werden."
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/videoueberwachung-was-ist-erlaubt-104.html
In dem von dir verlinkten Text steht
- "Dazu ist festzuhalten: Die private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist rechtlich ohne weiteres zulässig. Sobald aber der öffentliche Raum (etwa Gehweg, Parkplatz, Straße) oder private Flächen (zum Beispiel der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, stellt das grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. „Und das ist vielen gar nicht klar“, ergänzt Ralf Schönfeld – er ist Verbandsdirektor beim Eigentümerverein Haus & Grund in Rheinland-Pfalz.
- Rechtmäßigkeit heißt: Die Überwachung des eigenen privaten Bereichs (Grundstück, Wohnung) ist grundsätzlich zulässig. Allerdings: Werden fremde Personen im privaten Umfeld gefilmt, ist das nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich zugestimmt haben: „Die Überwachung von fremden oder öffentlichen Bereichen – etwa Nachbars Garten, Straßen, Gehwege – ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten“, so Ralf Schönfeld von Haus & Grund. "
Die Stiefmutter ist keine fremde Person und es wird auch kein fremder privater oder öffentlicher Bereich gefilmt, sondern sein Zimmer.
Ja, dann soll der Fragesteller ein Hinweisschild (Dieser Bereich wird Videoüberwacht) an seiner Zimmertür anbringen. Der Tipp steht auch im verlinkten Text. "Tipp: Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten, über das Vorhandensein einer Videoüberwachung, etwa mit einem Hinweisschild. Stellen Sie dazu ein Hinweisschild gut sichtbar auf. Denn: Ohne Warnschild liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, im schlimmsten Fall drohen Unterlassungserklärung, Schadenersatz oder sogar Zahlung von Schmerzensgeld."
Kannste machen, nur lass dich nicht erwischen.
Gruß
Warum darf er nicht?