Darf ich dort wo ich eine Schlafstelle habe, auch gemeldet sein und darf meine Post dorthin kommen oder brauche ich dann eine offizielle Postadresse (Diakonie)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ist eine Schlafstelle mit einer Meldeadresse und einer Postadresse vereinbar? Darf ich das? Das Jobcenter sagt nein.

Das Jobcenter hat hier sogar recht.
Es ist nicht dasselbe.

Bei der Person wo ich die Schlafstelle habe darf ich mich auch melden und darf meine Post hinschicken. Aber das Jobcenter sagt nein und zahlt der Person daher nur die Hälfte der miete.

Das darf das JC überhaupt nicht.
Solange du an seiner Adresse nicht gemeldet bist, bist du dort auch nicht wohnhaft. Entscheidender ist die Frage, wo hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt?

Und um Miete oder Leistungen zu kürzen, bedarf es einer Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft. Letzteres liegt dann vor, wenn man Verwandt oder Verschwägert ist.

ABER... um in eine BG gesteckt zu werden, bedarf es einen wechselseitigen Wille füreinander einzustehen und zu wirtschaften. Tut man dieses nicht, so darf das JC keine BG erzwingen oder etwas anrechnen. Hier muss man ggf. Widersprechen.

Das einfachste ist, so wie du sagst, dich bei der Person bei der du schläfst, dich melden zu lassen. Das geht aber nur, wenn der Vermieter auch sein okay gibt, weil es hier eine schriftliche Erlaubnis bedarf.

Sobald du dort gemeldet bist, kann die Post auch dorthin gesendet werden. Alternativ eine Postadresse auf die du Zugriff hast, zb. Diakonie etc.

Es gibt hier grundsätzlich versch. Auslegungen:

  • Gewöhnlicher Aufenthalt
  • Meldeadresse
  • Ohne festen Wohnsitz

Du kannst zb. in Stadt X gemeldet sein, aber deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt Z haben. Dann ist aber das JC in Stadt X zuständig, deine Post geht dann in Stadt Z. Hier kommen Punkt 1 & 2 ins Spiel.

Bei Punkt 3 (OfW), kommt das Thema mit dem Briefkasten bei einer sozialen Einrichtung ins Spiel oder bei einem Freund etc. Besser wäre aber eine anerkannte Einrichtung (zb. Diakonie).

Bei der Person wo ich die Schlafstelle habe darf ich mich auch melden und darf meine Post hinschicken.

Damit ist aus meiner Sicht alles in Ordnung. Sobald Du dort gemeldet bist und sobald Dein Name am Briefkasten erkennbar ist, kann das Jobcenter aus meiner Sicht meckern so viel, wie es will.

Ggf. hol' Dir in dem Fall rechtliche Unterstützung vor Ort. Das wäre meine Empfehlung.

Es gibt Beratungsstellen für ALG 2 - Empfänger und es gibt Fachanwälte für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Eine Postadresse bedeutet nur eine "zustellfähige" Adresse. Wenn Du bei der Schlafstelle fragst, ob sie Post für Dich entgegennehmen würden, könnte das klappen. Eine Meldeadresse ist schwieriger, das ist eine Schlafstelle nicht. Das ist ein Teufelskreis, ich weiß. Kein Job ohne Wohnung und umgekehrt.
Vielleicht kennst du jemanden, der erlaubt, dass du dich als bei ihm wohnend meldest (ohne wirklich bei ihm zu wohnen). Er hat dann wohl höhere Müllgebühren, das müsstest du ausgleichen.
Leider arbeiten im JobCenter nicht nur lauter Einsteins . . . alles Gute!

nelefis 
Fragesteller
 06.07.2021, 17:38

Bei der Person wo ich die Schlafstelle habe darf ich mich auch melden und darf meine Post hinschicken. Aber Jobcenter sagt nein und zählt der Person daher nur die Hälfte der miete

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languagewizard  06.07.2021, 17:42
@nelefis

Das kann ich auch nicht verstehen, tut mir leid. Hast du dich mal mit einer Sozialarbeiterin oder so darüber beraten? Ich weiß da nicht weiter. Vielleicht kann man da Widerspruch einlegen, aber wie gesagt: Ich weiß selbst nicht weiter. Drück Dir nur die Daumen.

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nelefis 
Fragesteller
 06.07.2021, 17:47
@languagewizard

Widerspruch ist eingelegt. Sozialarbeiterin läuft über das betreute wohnen. Leider sind wir alle ratlos

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