Darf ich die Kawasaki 650 Z mit A2 Fahren?
Wie o.g darf ich das? und wenn ja wieso?
4 Antworten
Nein, ungedrosselt übersteigt sie die höchst zulässige kw Anzahl darf also auch nicht runter gedrosselt werden
Kawasaki hat extra für den a2 Führerschein neue a2 modelle rausgebracht, die man auf 48ps drosseln kann. Aber auch die Modelle ab 2016 bis dato darfst du drosseln. Mit ihren 68ps überschreiten Sie nicht die Leistungsangaben zum drosseln auf 48ps. Das bedeutet, es darf jedes beliebige Kraftrad auf 48 PS gedrosselt sein, um es fahren zu dürfen. Für neu Erwerber der A2 Führerscheinklasse soll die neue A2 Regelung gelten, welche besagt, dass das Motorrad offen das doppelte der gedrosselten Leistung (96PS/70kW) nicht überschreiten darf.
kommt ganz auf den Erwerb des Führerscheins A2 an, in dem Falle dürftest die auch gedrosselt fahren; allerdings NUR im Inland.
Das gilt für Altinhaber der Klasse A2Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/bigbikes/
Die Z650 ist für den A2 geeignet, da sie ungedrosselt deutlich weniger als 95PS hat.
Die Z650 hat weniger als 95PS und darf daher gedrosselt werden.