Darf ich bedruckte Fotoleinwände weiter verkaufen?

3 Antworten

AGBs klären das doch eindeutig....

https://www.postersmile.de/fotoleinwand/AGB.aspx

Punkt 6, Abschnitt 3:

Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.


akaaa 
Fragesteller
 25.07.2017, 14:08

eindeutig geschrieben ist das leider nicht. kannst du mir das bitte übersetzen ? Den ersten satz verstehe ich noch, den rest nichtmehr

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Eismensch  25.07.2017, 14:25
@akaaa

Ganz simpel ausgedrückt: Du darfst es weiterverkaufen.

Im Prinzip gilt auch: Wenn du als Privatperson, also nicht geschäftsmäßig mit Gewinnabsicht, dein Bild auf Ebay verkaufen willst, dann kannst du das jeder Zeit machen.

Ich nahm eher an, dass deine Frage darauf bezogen war, ob du geschäftsmäßig deine Bilder dort drucken lassen und dann per Ebay verkaufen kannst.(auch hier wäre die Antwort ja)

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Was die anderen aus den AGB zitieren, betrifft den Vertrag zwischen Dir und dem Produzenten der Leinwand. Sie regeln Situationen wie den Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalte bei Nichtzahlung etc.

Und ich gehe mal davon aus, dass Du NACH der Bezahlung die ganzen Dinge weiterverkaufen willst. Und das ist grundsätzlich möglich. Anders wäre es z.B. bei Fotos, die ein Fotograf geschossen hat (z.B. von Deinen Haustieren, Baby etc.) - da könnten (aber müssen nicht) Aspekte vom Urheberrecht reinspielen.

Die Frage ist eher, was auf den Bildern drauf ist. Von Persönlichkeitsrechten der fotografierten Person hat man immer schon gehört. Doch gibt es auch gewisse Marken, Gebäude, Kustwerke etc., die auf kommerziell vermarkteten Bildern nicht drauf sein dürfen.

Hier ein Link, den ich mir vor längerem mal abgelegt hatte ...

http://www.blende32.de/blog/81-achtung-fotorecht

Ließ die AGB`s der Seite.


akaaa 
Fragesteller
 25.07.2017, 14:00

ist das der richtige Absatz ? ich verstehe da leider nicht viel. wenn das mir jemand sinngemäß zusammenfassen kann wäre das Super :D sonst finde ich nichts was mit meinem Vorhaben zu tun haben könnte.

"6) Eigentumsvorbehalt"

...

    "3.

    Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist."

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TMSM13  25.07.2017, 14:06
@akaaa

Ich verstehe daraus, dass wenn du ein Unternehmen bist, darfst du es weiter verkaufen.

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