Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

2 Antworten

Die Kosten sind unzulässig und die AGB wären wahrscheinlich sowieso nicht wirksam inkludiert.

Dein Vetragspartner ist aber meines Verständnisses nach sowieso Amazon, entsprechend muss du dich an die Wenden.

Wenn dein Vertragspartner nicht reagiert, wende dich nachweisbar per Post an diesen (Einschreiben mit Rückschein oder Formelle Zustellung durch Gerichtsvollzieher).

UNIQS 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:40

"Dein Vetragspartner ist aber meines Verständnisses nach sowieso Amazon, entsprechend muss du dich an die Wenden."

Die Frage stellte ich mir auch. In m meinem Fall wurde die Ware von Beyerdynamic bei Amazon gelistet und versendet. Ist bei einem Marktplatz dennoch stets Amazon der Vertragspartner?

1
Destranix  13.07.2023, 13:42
@UNIQS

Schwierige Frage. Am Besten erstellst du dazu eine neue Frage.

Es gibt ja durchaus Plattformen, auf denen nur vermittelt wird. Aber Amazon verkauf viel selbst und das müsste schon sehr deutlich gemacht werden, wenn Amazon nicht der Vertragspartner wäre. Zumal du wahrscheinlich auch an Amazon gezahl hast, oder?

0
ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.
Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist.

Also haben die Dinger fast 2 Jahre lang funktioniert.

Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber.

Ein Jahr ist korrekt.

Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder?

Du hättest nur dann Gewährleistungsrechte, wenn Du nachweisen kannst, dass der Fehler schon von Anbeginn vorlag; die Beweislastumkehr ist nämlich rum.

Das ist hier nicht der Fall, also kann der Anspruch abgeleht oder zu deren Bedingungen gewährt werden.

UNIQS 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:48

"Du hättest nur dann Gewährleistungsrechte, wenn Du nachweisen kannst, dass der Fehler schon von Anbeginn vorlag; die Beweislastumkehr ist nämlich rum."

Etwas derartiges dachte ich mir schon, aber es ist in wie so vielen Fällen schlichtweg nicht machbar. Um einen solchen Mangel vorab den Garaus zu machen, müsste man ja schon die Geräte öffnen. Und gerade im Bereich Technik ist dies doch oft mit einem Garantieverfall verknüpft. Zudem ist dieser Mangel sicherlich erst durch die Nutzung entstanden und somit nicht von Anbeginn vorhanden gewesen. Je nachdem, ob der Mangel vor dem ersten Jahr oder danach auftritt, zieht doch immer entweder der Händler oder der Konsument den Kürzeren.

0
BMT216A  13.07.2023, 13:51
@UNIQS
Zudem ist dieser Mangel sicherlich erst durch die Nutzung entstanden und somit nicht von Anbeginn vorhanden gewesen.

Richtig, das ist Verschleiß und deshalb gibt es hier keine Gewährleistung mehr.

Je nachdem, ob der Mangel vor dem ersten Jahr oder danach auftritt, zieht doch immer entweder der Händler oder der Konsument den Kürzeren.

Wieder richtig, genau deswegen gibt es die Jahresregelung mit der Beweislastumkehr, da kein Händler auf immer und ewig für Verschleiß haften muss.

1
UNIQS 
Fragesteller
 13.07.2023, 14:04
@BMT216A

Danke für die Antworten!

Nur aus Interesse jetzt: Kannst Du mir zufällig sagen, wenn mein Kauf zu einem Zeitpunkt stattfand, wo noch die Beweislastumkehr mit 6 Monaten geregelt war, und angenommen die Änderung auf 12 Monate nach 7 Monaten meines Kaufs stattgefunden hätte, wäre meinen Zeitraum für die Beweislastumkehr weiterhin erschöpft oder wäre sie aufgeladen um weitere 5 Monate?

0
BMT216A  13.07.2023, 14:49
@UNIQS

Die Änderung von 6 auf 12 Monate gilt für alle Käufe ab dem 1.1.22, nicht für Käufe vor diesem Datum.

...oder wäre sie aufgeladen um weitere 5 Monate?

Ganz klar nein.

1