Darf eine fremde Person mich festhalten?

7 Antworten

Ja, man darf dir aber nicht in die Taschen schauen

Ja. Das nennt sich umgangssprachlich "Jedermanparagraph".

§127 StGB

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn
er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort
festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche
Anordnung vorläufig festzunehmen.




Laestigter  04.08.2016, 20:18

§127 STPO ist richtig - der §127 StGB ist  "Bildung bewaffneter Gruppen"

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Ja, das darf sie. Meistens antworten die Diebe dann: "Das darfst du nicht, das ist Freiheitsberaubung!" . Aber in Wirklichkeit reicht schon der Verdacht aus um jemanden festhalten zu dürfen, zumindest solange bis die Polizei kommt.

Ja darf man, nennt sich vorläufige Festnahme durch Jedermann (Paragraph 127 Strafprozessordnung). Jeder darf einen Straftatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Weitere Maßnahmen wie z.B. Taschenkontrolle sind allerdings der Polizei vorbehalten. 

Wenn jemand auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wurde darf jede beliebige Person diese mit notwendiger Gewalt festsetzen bis die Polizei da ist. Sie muss es allerdings nicht.