Darf eine 15 Jährige mit einem 21 Jährigen zusammen sein?

9 Antworten

Sie ist über 14 Jahre alt, somit ist das vom Gesetz her erlaubt.

ereste  19.11.2012, 07:21

im Prinzip ja, aber mit der Einschränkung, dass Unerfahrenheit nicht ausgenutzt werden darf.

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NegierigEr  19.11.2012, 15:08
@ereste

Die Frage ist ja, was "zusamen sein" konkret bedeuten soll. Bem Händchen halten darf er ruhig die Unerfahrenheit ausnutzen, bei mehr hört der Spaß auf.

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Es geht um die spezielle Konstellation "über 21" und "14-15". Dazu heißt es im Gesetz sinngemäß: Wenn es sexuelle Handlungen gibt und die ältere Person dabei die fehlende Fähigkeit der jüngeren Person zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, dann ist das strafbar. Es liegt also neben dem Alter noch dran, ob Unerfahrenheit ausgenutzt wird. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Ich kenne auch ein Paar: Das MÄdchen ist 14 und der Junge(Mann) ist 22!

Zusammensein dürfen die aber auch nicht mehr!

TETTET  19.11.2012, 09:49

Warum?

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Ja,stimmt...

joyce123  19.11.2012, 07:07

Falsch!

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paula2005  19.11.2012, 07:15
@joyce123

Echt??

Strafbar ist, wenn ein unter 16 Jähriger mit einem über 21 Jährigen sexuellen Kontakt führt und der Erwachsene die noch nicht ausgebildete innere Reife des Minderjährigen ausnutzt.

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joyce123  19.11.2012, 07:22
@paula2005

Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.

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Minderjährige und Sex

GG Artikel 2: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, das heißt auch auf seine eigene Sexualität. Grenzen sind da, wo schützenswerte Belange anderer betroffen sind und strafrechtliche Vorschriften gelten, z. B. Schutz vor Missbrauch" Die Grundvoraussetzung für den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zunächst die Erlaubnis der Eltern, da diese für den Schutz des Jugendlichen verantwortlich snd. Diese dürfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten..Unter 16 Jährige dürfen mit unter 18 Jährigen schlafen, insofern der ältere Jugendliche keine Person einer Zwangssituation oder ein Abhängigkeitsverhältnis darstellt. Ich hoffe,dass dir das ein bisschen weitergeholfen hat !!

Hat ein unter 16 Jähriger mit einem über 18 Jährigen Sex, so darf auch er die Zwangslage des Minderjährigen keinesfalls ausnutzen, dann macht er sich strafbar.

Strafbar ist, wenn ein unter 16 Jähriger mit einem über 21 Jährigen sexuellen Kontakt führt und der Erwachsene die noch nicht ausgebildete innere Reife des Minderjährigen ausnutzt.