Darf eine 14-jährige mit einem 19-jährigen zusammen?

13 Antworten

Mit dem Beruf der Eltern hat das nichts zu tun. Eine Beziehung ist auch in allen Alterskombinationen immer erlaubt, lediglich sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen sind verboten, wenn die andere Person mindestens 14 Jahre alt ist. Das ist aber bei euch nicht der Fall. Also dürft ihr natürlich zusammen sein und wenn beide wollen und bereit dazu sind auch Sex haben.

Weiß nicht ob das eine so gute Idee ist, schließlich ist der Altersunterschied eigentlich nicht groß, aber wenn es sich dann um ein Kind und einen (beinahe) erwachsenen handelt...

Aber gut ich kenne euch ja nicht und Joa

Wenn du dich wohl fühlst dann probiers aus, nur fühl dich nicht gedrängt oder gezwungen zu etwas.

"Körperliche 'Aktivitäten' " sind allerdings nicht erlaubt.

Dultus, UserMod Light   15.03.2021, 15:48
"Körperliche 'Aktivitäten' " sind allerdings nicht erlaubt.

Ob man es gut findet oder nicht, Sex ist sehr wohl erlaubt.

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Danceforreal  15.03.2021, 15:55
@Dultus, UserMod Light

Ah, ich habe gerade gesehen dass ich mich vertan habe, sie ist ja doch 14 und nicht 13

War wohl mit der Frage davor verwirrt

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Danceforreal  15.03.2021, 15:59
@Danceforreal

Habe gerade gesehen, dass die Fragestellerin doch noch 13 ist..

Allerdings wissen wir nicht ob es sich in dieser Frage um sie handelt

Jedenfalls, soweit ich weiß ist es erst ab 14 erlaubt joa

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Ob die Mutter jetzt Polizistin ist, ist natürlich egal.

Aber nein das geht nicht, körperliche Beziehungen dürfen nicht mit einem Partner der unter 18 (als über 18-jähriger) ist eingegangen werden mit dem man vorher (noch unter 18) noch nicht liiert war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ronalda  15.03.2021, 15:21

Wie kommst du denn auf solch einen Unsinn?

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Paydey  15.03.2021, 15:24
@ronalda

Das ist kein Unsinn, das ist gesetzlich festgelegt....

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ronalda  15.03.2021, 15:37
@Paydey

Nein. Da würden sich die meisten Jugendlichen strafbar machen.

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Paydey  15.03.2021, 15:38
@ronalda

Nein??? Danke für den hilfreichen Kommentar.....

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Schlaufix1002  15.03.2021, 15:22

Hä wtf? Eine 14 jährige darf, wenn es von beiden Seiten freiwillig ist, auch mit nem 40 jährigen schlafen?

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Paydey  15.03.2021, 15:23
@Schlaufix1002

Nein. Das ist illegal! Und wenn du dich hier einmischt dann bitte mit normalem Umgang....

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Schlaufix1002  15.03.2021, 15:25
@Paydey

Wie gesagt, es ist, wenn es wirklich von beiden Seiten kommt erlaubt. So liest man es überall im Internet und so hab ich es in meiner Ausbildung gelernt...

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Paydey  15.03.2021, 15:27
@Schlaufix1002

Naja mein Cousin ist Polizist in der Ausbildung und hat mir im Jugendschutzgesetz den passenden Paragraphen gezeigt, dass wollte ich nämlich auch mal wissen!

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Schlaufix1002  15.03.2021, 15:31
@Paydey

Ich will mich ja auch nicht mit dir Streiten oder so, allerdings hat dein Cousin dann einfach scheiße gelabert. unter folgenden Bedingungen ist Sex Zwischen zwei ü14 Personen erlaubt.:

  • kein Entgeld geleistet wird.
  • § 180 Abs. 2 und 3 StGB: Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
  •  
  • kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
  • § 174 Abs. 1 StGB: Sex unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
  •  
  • der/die Partner*in nicht widerstandsunfähig ist.
  • § 179 StGB: Sex unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit (krankhafte seelische Störung/tiefgreifende Bewusstseinsstörung/geistige Behinderung/schwere andere seelische Störung/körperliche Wehrlosigkeit/Suchtkrankheit) gilt als Missbrauch (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren).
  •  
  • keine Gewalt angewandt wird.
  • § 177 StGB: Sex unter Gewalt (Drohungen) oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Opfers (eines Mädchens/eines Jungen, einer Frau/eines Mannes) gilt als sexuelle Nötigung (Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bis zu 15 Jahren); beim Eindringen in den Körper als Vergewaltigung (Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bis zu 15 Jahren).
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Paydey  15.03.2021, 15:33
@Schlaufix1002

Ja Paragraph 180ff. sind mir auch bekannt, das Problem ist das es da viele Schlupflöcher gibt, mit denen man zum Beispiel nach einer Trennung nach §179 bestraft werden kann. Das Risiko ist hierbei viel zu hoch und wird oft geahndet.

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Schlaufix1002  15.03.2021, 15:35
@Paydey

Das ist so richtig, allerdings von vorne rein zu behaupten, dass es illegal ist, war von dir eine Falschaussage. Denn in der Theorie ist es, auch mit Schlupflöchern, erlaubt.

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Paydey  15.03.2021, 15:36
@Schlaufix1002

Ja da hast du recht, unglücklich formuliert, werde ich ändern:)

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Ja, natürlich darf sie das.

Ich gehe davon aus, dass er seine Hausaufgaben gemacht hat und weiss, unter welchen Umständen das möglich ist. Wenn also alles normal verläuft: Viel Spass Euch beiden!

gesetzlich ist es erlaubt ab 14 (sogar wenn der mann noch älter wäre, so lange der wunsch ausdrücklich von dem mädchern ausgeht). könnte aber probleme mit den eltern geben... Ab 14 gilt man als sexuell mündig - insofern steht einer derartigen Beziehung rein RECHTLICH nichts im Wege.